OLCA (Observers of Legalized Crime Austria) ist eine private "juristische Bürgerwehr" um Menschen vor Systemkriminalität und "Rechtmäßigkeitsterrorismus" zu schützen. Welche Behörden stehen unter Beobachtung? In erster Linie die scheinbar unantastbare "Jurisfiktion"!

 

Wenn das Staatssystem seine Handlanger nicht mehr kontrollieren kann oder will, muß private Kontrolle geschaffen werden.

 

OLCA überwacht, dokumentiert, analysiert und publiziert fragwürdige Aktionen nationaler Dienstnehmer! Es ist kein Verbrechen sich vor Systemkriminalität zu schützen!


Virtuelles Hausrecht

Achtung, an alle so genannten Behörden (in Wahrheit Unternehmen) welche hoheitliche Befugnisse vortäuschen:

Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist der Zutritt zu meiner Website verboten, sofern der Zutritt NICHT die ausschließlich private Recherche nach Information als Anlass und Motiv hat!

 

Dieses Verbot betrifft auch alle Besucher, die den Betreibern und Autoren dieses Portals in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen. In diesem besonderen Falle und sonst auch in jedem anderen gilt vorrangig substanzielles Recht, es gilt das NATURRECHT und jegliches sonstig nutzbares Recht, was für alle an diesem Übertritt Beteiligten zu privaten kommerziellen Konsequenzen und Haftungen führen könnte.


Die Republik Österreich erkennt das Genfer Abkommen an!

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz der Opfer des Krieges - Zivilpersonen


Webseiten von Hubert Alexii:

 

 

Künstlerische Webseite:

Embiria-Schmuck, Unikate in Gold, Platin, Silber und Edelstahl

 

 

Wissenschaftliche Webseiten:

Systemkritische Webseiten:


Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz der persönlichen Freiheit

Noch immer nationalsozialistische Rechtsnormen in Österreich! Auch 40 Konzentrationslager hierzulande sind in Betrieb! 

Siehe Artikel 2 bis 7:


Unternehmensgesetzbuch (UGB) Österreich



Jede Unterschrift besiegelt einen Vertrag!


Info-Service-System-Kriminalität


Neue Plattformen gegen Regierungskriminalität:

Zentrum zur

Prävention

Systemkrimineller

Aktivitäten

ZPSA


Organisation zur

Entnazifizierung und

Prävention von

Autoritarismus

OEPA


Grundrechtsfähigkeit

Nicht grundrechtsfähig ist der Staat im weitesten Sinne, also Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Art. 1 Abs. 3 GG), und zwar unabhängig davon, ob es sich um hierarchische Verwaltung handelt oder um rechtlich verselbständigte (Gemeinden, Landkreise, Kammern). Der Staat nämlich ist gerade Adressat der Grundrechte, also grundrechtsverpflichtet: er hat die geschützten Freiräume der grundrechtsberechtigten Bürger zu achten. Könnte auch er sich auf Grundrechte berufen, würden sie dem Bürger keine Freiräume gewähren, sondern dem Staat neue Eingriffsmöglichkeiten eröffnen.

 

Gleiches gilt für den Amtsträger in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Auch dieser kann sich in seiner Eigenschaft als Vertreter der besonderen Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt (Polizei und Justiz) und der Rechtsprechung im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG und als Grundrechteverpflichteter gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber anderen Grundrechtsträgern nicht auf eigene Grundrechte berufen, da er, wie der Staat selbst, an die Grundrechte der Grundrechtsträger als unmittelbar geltendes Recht gebunden ist, und diese nicht als Abwehrrechte gegen andere Grundrechtsträger einsetzen kann! Grundrechte von Amtsträgern gelten ausnahmslos gegenüber dem Staat selbst.

Quelle: Wikipedia


Seerecht in allen Österreichischen Gemeinden ab 1. 1. 2016

Die Bürgermeister hatten im Jahre 2007 bis 2008 auf Anordnung des Vereins Europäische Union die Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen, auch bei D&B [ Dun & Bradstreet, D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, ein Zahlensystem zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen, Unternehmensbereichen, Öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibenden und Selbständigen] unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, dann Geschäftsführer eingetragen.

 

Seitdem heißt es nun "Der Bürgermeister" als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.

Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt! Das heißt, seit dem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter dem Seehandelsrecht.

 

Aufklärung über dieses Thema gibt es im Internet nicht!

Es entsteht der Eindruck dass hier etwas nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll!

 

Mit dem ESM, CETA und TTIP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

 

Die Folgen für Österreich durch das UCC:

Ausgehend von der Eintragung der Republik Österreich (und ihrer "Geschäftsstellen", das sind alle ehemaligen Behörden) im internationalen, privaten Bezirk „District of Columbia“ und im Staate Delaware (SEC – Code) ist das einheitliche internationale Handelsrecht, der Uniform Commercial Code – UCC für die private "Republik Österreich Company" verpflichtendes oberstes Recht unter Admiralsrecht, rechtskräftig seit 1. 1. 2016 bestehend seit der Kapitulation am 8. 5. 1945, siehe Kooperationsvertrag Artikel 18 B 7, in eroberten und verwalteten Gebieten der U.S.

 

Das Internationale Handelsrecht – UCC, wird auch als vertragliche Anbindungsregel für die mit der Geburtsurkunde eingerichtete PERSON als Rechtssubjekt und die darauf aufgenommenen Geburtskredite und Freistellungskonten mit den internationalen Banken IWF und BIZ angewandt.

 


Im außervertraglichen Schuldverhältnis darf Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand obligatorisch und frei vom Gläubiger gewählt werden, dem der Schuldner unterliegen soll, denn originäre Rechtkörperschaften, also rechtschaffene Rechtträger (Mensch als Rechtträger) sind ungeachtet ihrer Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Recht dem Staat in keiner Weise inkorporiert, also auch nicht im weitesten Sinn "staatsmittelbare" Organisationen oder Verwaltungseinrichtungen (BVerfGE 1 BvR 1766/2015).

 

Die wesentlichen Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten des Menschen sind originäre und nicht vom Staat abgeleitetes und vorstaatliches Recht. Rechtträger stehen unbeschadet ihrer besonderen Qualität dem Staat "gegenüber" (also gegen und über) und können eigene Rechte gegen den Staat geltend machen. Rechtträger sind unter diesem Gesichtspunkt mit der Person (Art. 19 (3) Grundrecht) grundrechtsfähig.

Fundstelle: BVerfGE 18, 385 [386]; 19, 129 [133 f.]

 

Öffentliches Recht ist keine öffentliche Interessengewalt (ohne unmittelbare Gefährdungshandlung eines Menschen). Wenn Rechtverletzungen vorliegen (Konflikte), dann ist die Justiz unzuständig, denn das System hat dann versagt (Art. 6 EGBGB). Recht- und Vertragverletzungen sind voneinander zu trennen.


Nicht primär die Herrschenden sind das Problem, sondern viele unserer Mitmenschen, die blind allen Anordnungen und Befehlen folgen ohne diese zu hinterfragen.

 

Diese Handlanger sehen in Ihren Handlungen nichts Schlechtes. Es ist für Sie nur ein Job. Wie ein Metzger, der emotionslos täglich Tiere schlachtet, gehen Untertanen wie Polizisten, Soldaten, Richter, Gerichtsvollzieher gegen die eigene Bevölkerung vor, ganz gleich wie viel Leid sie damit anrichten.

 

Bei der Ausübung ihrer Verbrechen, sind sie sich keiner Schuld bewusst. Solange eine höhere Autorität die Verantwortung für Ihre Verbrechen (Systemkriminalität) übernimmt, haben die Untertanen absolut kein Problem andere Menschen zu verprügeln, zu foltern oder zu töten.
Edward Snowden


Polizeistaat Österreich-Polizeiliches Staatsschutzgesetz



Alle zeitgenössischen Büttel und Schergen stehen im Verdacht, Nachfolger des Nazi-Abschaums zu sein! Wer sonst sind die Kinder und Enkel dieser Täter der jüngsten Geschichte? Alle Soldaten, welche gehorsam Befehle folgten und ihrem geliebten Vaterland dienten, alle die daran beteiligt waren dass in den Konzentrationslagern Massenmord ermöglicht wurde, alle die damals wie heute die Verbrechen gutheißen, alle die dem Autoritarismus (tun was verlangt wird) die Treue halten, alle müssen überwacht werden dass so etwas nie wieder passiert! Dafür wurde OLCA gegründet!






Zeitgenössischer Kommunismus in Österreich


Vorschriften, Verordnungen, Verbote, Strafen, Leistungsdruck, Schlafentzug etc sind Teil des kommunistischen Austro-Disziplinarsystems.
Viele Österreicher können oder wollen den Kommunismus im eigenen Land nicht sehen. Eine Erklärung für diese Blindheit könnte die demokratische Lüge sein. Die sogenannte "indirekte Demokratie", welche diesem Land zugestanden wird ist nicht das, was der Begriff verspricht! Die Existenz von Wahllokalen sind keine Zeugnisse von Demokratie, dazu bedarf es mehr!

In Österreich gibt es das Mehrparteiensystem, eine "Auswahl" verschiedener Pateien welche seit vielen Jahren gezwungen sind, Koalitionen einzugehen weil sie keine absolute Mehrheit erreichen. In den letzten Monaten wird oft von direkter Demokratie gesprochen. Die Publikation direkter Demokratie ist in Wahrheit Vorstufe zur Diktatur!

Wie wir sehen werden ist der österreichische Kommunismus in seiner Struktur kaum anders als in typischen kommunistischen Ländern. Durch die Disziplin und strenge Ordnung im Austro-Kommunismus ist dieses System aber insgesamt noch schlimmer! Ein Phänomen ist und bleibt die Verleugnung des Kommunismus in der Zwetschkenrepublik! Es wurde immer nur von Demokratie geredet! Die Einzigen, die den Kommunismus hier bewußt wahrnehmen, sind Besucher aus Ländern ähnlicher Systeme!

Auch ich wurde erst aufmerksam durch Hinweise. Im Jahre 1998 besuchte ich das erstemal Rumänien. Ich kannte dieses Land nur aus dem Geschichtsunterricht. In meinem Bekanntenkreis waren einige Familien aus Rumänien. Ein Freund lud mich zu sich in seine Heimat ein. Ich folgte dem Angebot und machte mich auf die Reise! Ein Freund aus der Türkei begleitete mich.  

Rumänien stand bis zum Jahre 1989 unter dem Regime Ceausescus. Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit meiner Frau Irina Alexii. Sie wurde 1972 in Rumänien geboren und erlebte hautnah den Kommunismus in ihrem Land. Als sie 2001 nach Österreich kam war sie über das kommunistische System hierzulande erstaunt! Das hatte sie hier nicht erwartet!

Wir haben deshalb den Vergleich mit Rumänien gezogen weil wir dieses Land gut kennen. Viele Rumänen kennen das System in dem sie leben - im Gegensatz zu den Österreichern! Merkwürdig auch, wenn die Rede von Kommunismus hierzulande ist, ausschließlich die KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs) in Verbindung damit gebracht wird.

 

Wenn auch der österreichische Kommunismus nicht identisch ist mit Ländern welche als kommunistisch eingestuft werden, sind doch viele Merkmale identisch! Das heißt, alle Elemente eines kommunistischen Systems sind auch beim verschwiegenen österreichischen Kommunismus vorhanden!

Nur in 3 Punkten gibt es Unterschiede:

Mehrere Parteien sind im Parlament vertreten.

Weiters das Angebot und die Auswahl an Lebensmitteln in den Regalen sowie die Reisefreiheit!

Die weiter unten aufgelisteten gemeinsamen Merkmale erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Warum das sozialistisch - kommunistische Österreich ständig als demokratisch bezeichnet wurde liegt an der Tatsache, eine aus mehreren Parteien wählen zu "dürfen"! Die Freiheit zu wählen war bis vor wenigen Jahren noch Zwang! Die Rede ist hier von den Pflichtwahlen.

 

 


An folgenden Parallelen läßt sich der Kommunismus in Österreich identifizieren:  


1

Die landesweite Existenz von Internaten in denen "schwer erziehbare" Kinder und Jugendliche bei Bedarf deportiert werden. Übrigens, nicht nur Erziehungsheime, auch alle Bildungseinrichtungen sind im weitesten Sinne kommunistisch. Die strenge, disziplinäre Pädagogik findet man in jeder Schule Österreichs. Näheres dazu weiter unten. Nach dem 2. Weltkrieg wurden in Österreich Internierungslager (Internate) für Kinder und Jugendliche aufgebaut bzw weiter betrieben. Die Einweisung der Unglücklichen kam nicht von einer Staatsmacht, die Entscheidung trafen die Erziehungsberechtigten.

Die interdisziplinären Mißhandlungen an Minderjährigen in Österreich im Zeitraum nach 1945 wurden einer breiten Öffentlichkeit erst bewußt, als diese im Jahre 2011 ans Tageslicht kamen. Auch in anderen Teilen Europas gab und gibt es heute noch disziplinäre Einrichtungen für Kinder in denen sie mißbraucht und mißhandelt, ja sogar getötet werden. In Österreich wurden und werden diese Internate von der Gesellschaft akzeptiert und gefördert, ja sogar als notwendig erachtet!

Die Mißhandlungen an Kindern in Grundschulen vor dem 2. Weltkrieg kenne ich aus den Erzählungen meines Vaters, er ist Jahrgang 1928. Er war Volksschüler und erlebte die Torturen an seinen Mitschülern hautnah mit. Auch von der damaligen Gesellschaft wurden diese kriminellen Handlungen an Kindern und Jugendlichen als normal betrachtet!



2

Institutionen die vorgeben, Interessensvertretungen der Arbeiter zu sein und dafür Monat für Monat von den Bank-Konten der Arbeiter Geld stehlen. Stehlen deshalb, weil der Beitritt indirekt erzwungen wird. Diese Methode ist nicht neu, auch die italienische Mafia arbeitet nach diesem Prinzip. Die AK (Arbeiterkammer) und der ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) sind bekannte diebische Organisationen. Das alles ist legalisiert, deshalb aber nicht weniger kriminell!


 

3

Die Kontrolle der Medien durch die Politik. Das wurde in Österreich lange mit Erfolg geheimgehalten. Ich habe lange gebraucht, das zu durchschauen.


 

4

Respekt, Ordnung, Disziplin und Perfektionismus.
Wesentliches Merkmal kommunistischer Systeme ist Disziplin. Ein disziplinäres System kontrolliert und überwacht jeden. Es schützt sich selbst, in dem es jeden kriminalisiert! Ob schuldig oder nicht, einer der das System kritisiert, muß kriminalisiert werden. Das ist bei der Unübersichtlichkeit von Gesetzen sehr einfach!

Der Begriff "Ordnung" hatte in Österreich immer eine besondere Bedeutung. Ordnung und Verordnung ist gleichbedeutend und Teil des disziplinären Systems. Ordnung bedeutet Kontrolle, Unordnung ist Chaos. Wenn Chaos herrscht, gerät alles außer Kontrolle und das bedeutet oft Sturz des Regimes.

Disziplin und Perfektionismus wird bereits in der Grundschule anerzogen. Jenes Bild, das Bürger von den Institutionen eines Staatssystems haben, ist geprägt von Angst und Respekt!
Ein Staat schützt sich selbst, in dem er Verbrechen bestraft aber auch belohnt!


 
5

So wie andere kommunistische Nationen, wie z. B. die DDR, war und ist Österreich ein Spitzelstaat. Normale Bürger sind Teil des ausgeklügelten Schnüffelsystems. Am 1. April 2012 wurde die Überwachung jeden Bürgers gesetzlich verankert - die Vorratsdatenspeicherung! Theoretisch kann nun jedes Telefongespräch, jede SMS und alle im Internet besuchten Seiten von JEDEM (!) eingesehen werden der das Wissen und die technischen Möglichkeiten dazu hat! Sogar für Georg Orwell wäre das überraschend. Man darf nicht vergessen, der Roman "1984" war zum Erscheinen des Buches im Juni des Jahres 1949 fiktiv, wie man jedoch sieht hat sich diese Fiktion in Realität gewandelt! Die Vorratsdatenspeicherung ist vom "großen Bruder", der EUDSSR injiziert.


 

6

Das höchste Amt im Staat belegt der oberste Befehlshaber der Streitmacht (Bundespräsident). Das ist auch der Fall bei allen Diktaturen und kommunistischen Staaten!
Im Vergleich zu Deutschland wo der Verfassungsgerichtshof alleine Verfassungsänderungen durchführen kann, bedarf dies in Österreich die Zustimmung des Bundespräsidenten (wie in einer Diktatur).


 

7

Österreichs Grenzbeamte haben Schießbefehl bei verdächtigen Personen!! Das wußten schon rumänische Staatsbürger in den 1990-er Jahren! Nicht einmal rumänische Grenzbeamte unter Ceausescu taten dies!


 

8

In Österreich besitzen nur wenige Immobilien, weniger als 10 % der Staatsbürger sind Eigentümer ihres Wohnraumes. Kein Eigentum zu haben ist typisch für kommunistische Systeme. Österreich ist ein Land der Mieter! Im Gegensatz zu Länder in der Peripherie Europas, so z.B. Spanien. Hier lebt fast jeder im Eigentum! Diese Situation war auch in Rumänien bis zum Fall Ceausescus. Übrigens hat sich in Rumänien viel geändert, jetzt leben fast alle in Eigenheimen! Auch wenn heute viele negative Äußerungen über Rumänien im Umlauf sind, (hauptsächlich die Meinungen von Disziplinarstaatlern und Nazis) hat dieses wunderschöne Land im Osten den russischen Kommunismus überwunden. Ob es die EUDSSR überwindet, wird sich zeigen! Ich glaube nicht, dass das Land für eine neue Diktatur bereit ist.



9

Keine Kennzeichnungspflicht für österreichische Polizisten!
Ein Hinweis auf kommunistische Strukturen kann die Kennzeichnungspflicht für Polizisten sein. Von nachfolgenden 23 Staaten sind nur 5 Staaten ohne Kennzeichnungspflicht. Österreich ist unter diesen 5 Staaten! Sogar in Schweden besteht diese Pflicht und das will etwas heißen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnungspflicht_f%C3%BCr_Polizisten#Andere_Staaten

 

 

 

10

 

So unglaublich es klingt, auch Rauchfangkehrer sind typisch für kommunistische Staaten! Wir diskutierten schon öfter über die Unsinnigkeit dieser Organisation. Meine Frau teilte mir mit dass Rauchfangkehrer in Rumänien nur in der Diktatur Ceausescus ihr gewinnträchtiges Handwerk ausübten! 

 

11

Bei Verletzung der Schulplflicht kommt die Polizei ins Haus! Hier gibt es praktisch keinen Unterschied in der Kriminalisierung zwischen rumänischem und österreichischem Kommunismus! (Galt nur während der Diktatur Ceausescus). Heute stehen die rumänischen Behörden diesem "Verbrechen" gelassen gegenüber.

 

 

 

12

Bis vor einigen Jahren gab es in Österreich noch 2 Pflichtwahlen! (Gibt es nur in kommunistischen Staatssystemen!) Und zwar zwischen 1929 und 1982 bei Wahlen von Bundespräsidenten und von 1949 bis 1982 bestand Wahlpflicht bei Nationalratswahlen! (Nicht in allen Bundesländern.) Jeder Österreicher wußte das und verwendete doch die Begriffe Demokratie und Freiheit!

 

Reisefreiheit und die Möglichkeit, eine aus mehreren Parteien wählen zu können ist nicht ausreichend, um aus einem kommunistischen System eine Demokratie zu machen!
26. August 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Staatsphilosophie


Der Inhalt dieser Homepage dient der Abschaffung der grausamsten Folter in der Geschichte der Menschheit - dem modernen Konzentrationslager - das Gefängnis. In wie weit das Strafrecht in einer Hochkultur angewendet werden darf, sollten Menschen mit Mitgefühl und Verantwortung entscheiden. Bei den Betreibern des Strafrechts - also der Justiz - sind diese Eigenschaften kaum zu finden, so wie auch in der Öffentlichkeit der Ruf nach Notwendigkeit besteht.

 

Ein Individualverbrechen, z.B. Mord mit Motiv, kann nicht rückgängig gemacht werden, das heißt, der Getötete wird durch Anwendung des Strafrechts nicht wieder lebendig!   

 

Die Angst vor Anarchie ist unbegründet. Es gibt in einer Gesetzlosigkeit zwar auch Individualverbrechen aber keine Systemkriminalität! Ob eine "persönliche Rache" ein Verbrechen ist, sei dahin gestellt.


          Staatssimulation

 

Warum hat ein Staat Macht? Durch Verfassung, Verordnungen, Gesetze oder Gewaltmonopol? Nein! Es ist eine Glaubensfrage, d.h. es hängt vom Glauben der Bürger ab. Der Glaube an eine fiktive Autorität schafft die Staatssimulation!

 

Republiken, auch sogenannte Demokratien, Präsidenten, Monarchen, Diktatoren, sie alle sind nichts ohne die Gutgläubigkeit des zu täuschenden Volkes! Darum auch der bekannte Satz: "Alle Macht geht vom Volke aus!"


Was würde passieren wenn keiner mehr an die Staatsmacht glaubt? Dann löst sich die Simulation auf! Wenn es nur wenige sind, werden sie kriminalisiert, weggesperrt oder liquidiert.


Finsterstes Mittelalter: Das Strafrecht

Wie in der kriminalpolizeilichen Ausbildung gelehrt wird, gibt es keinen Mord ohne Motiv! Verbrechen dieser Art bezeichnet man als "Individualkriminalität". Es gibt jedoch auch Verbrechen ohne Motiv: Systemkriminalität! Wer sind Systemkriminelle? Alle Figuren, die Befehle ausführen welche Menschen körperlich und geistig schädigen. Sie sind Handlanger fragwürdiger Gesetze, sie klagen an und vollstrecken Urteile ohne zu hinterfragen ob wirklich Verbrechen begangen wurden!

 

Die systemkriminellen Justizirrtümer, begangen von Staatsanwälten und Richtern werden laut Strafgesetzbuch (STGB) nicht bestraft! Genannte Schergen wurden seit den Nürnburger Prozessen (20. Nov. 1945 – 1. Okt. 1946) nicht zur Rechenschaft gezogen! Die Liste ist lang und manche Bezeichnungen sind fast in Vergessenheit geraten: Büttel, Schergen, Häscher, Inkulpanten, Gefängniswärter, Soldaten, Killermarionetten von Spezialeinheiten, Richter, Staatsanwälte usw.

 

Was viele noch nicht wissen, diese Gestalten haften persönlich für die Schäden und können dafür zur Verantwortung gezogen werden! Sie sind jetzt nur mehr Dienstnehmer in der Geschäftsstelle "Company Austria" und das heißt, sie alleine haften für entstandene Schäden! Dadurch ergibt sich die Möglichkeit die gefährlichen Subjekte unter Kontrolle zu halten!


Sollte ein System nicht hinterfragt werden, das sich selbst als rechtmäßig erklärt? Ein System, das sich allein vorbehält zu legalisieren, zu kriminalisieren und zu verurteilen. Wie man auch den Begriff "System" definiert, jenes entwickelt unter bestimmten Bedingungen eine Eigendynamik die sich menschlicher Toleranz entzieht und in fragwürdigen, unmenschlichen Gesetzen endet, ja sogar Kriminalität (Systemkriminalität) hervorbringt! Diese kann dann nicht mehr eliminiert werden, weil sie untrennbar mit dem System verbunden ist. Damit äußern sich Verbrechen nicht mehr im Fehlverhalten machtgieriger Diktatoren, sie werden Teil eines unangreifbaren Systems.


Es gibt jetzt 9 Geheimdienste in Österreich. Als Ausgleich für diese Geheimdienste muß eine neue "juristische Bürgerwehr" geschaffen werden um staatlichen Kriminalisierungsmethoden Einhalt zu gebieten. Nicht nur die Bürger, sondern auch staatliche Organe und Institutionen dürfen überwacht werden! Es ist kein Verbrechen, wenn ein Zusammenschluß von aufrechten Bürgern staatliche Institutionen überwacht!


Von allen Verbrechen die begangen werden, wird nur ein Teil strafrechtlich durch die Justiz verfolgt. Es gibt jedoch Verbrechen die nicht geahndet werden - Systemkriminalität. Was ist Systemkriminalität? Die Antwort finden Sie hier auf dieser Webseite.


Die Menschen wachen auf, Widerstand gegen die Justiz formiert sich. Immer öfter können keine sogenannten  "Verhandlungen" eröffnet werden weil Richter wutentbrannt den Verhandlungssaal verlassen! Nach vielen Jahren "Justizterror" geht diese Ära zu Ende!

 

Die Ankläger und Verurteiler waren bis jetzt der Meinung, den "Anwesenden" im Gerichtssaal keine Auskunft über die Legitimation ihrer fragwürdigen Tätigkeit geben zu müssen. Die Justiz hat der Bevölkerung schon vor langer Zeit den Krieg erklärt. Jetzt hat sich das Blatt gewendet, die Schergen und Büttel sitzen auf der Anklagebank der "Öffentlichen Gerichtsbarkeit" dank Facebook und Co.

 

Das alles wird von den Mainstreammedien natürlich totgeschwiegen! Die Wenigen, welche sich gegen die Justiz auflehnten, wurden in der Vergangenheit einfach entmündigt wenn eine normale Kriminalisierung unmöglich war. Die systemkriminelle Methode des kriminalisierens wird immer schwieriger, auch deshalb, weil die Anzahl von unschuldig Inhaftierten wächst!


Alle Befürworter zeitgenössischer Konzentrationslager haben etwas verloren: Menschlichkeit! Diese Kerkeranlagen liegen auf demokratischen Boden aber keiner regt sich darüber auf! Im Gegenteil, die Bevölkerung hält sie für notwendig! Welches Verbrechen auch begangen wurde, kein Mensch hat so eine Strafe verdient! Geschlossene psychische Folteranlagen (Gefängnisse) sind grausamer als Mord und Totschlag! Wer empfindet Freude an gefolterten Menschen? Ganz einfach: Alle, welche für die "Justiz GmbH" arbeiten, so genannte Schergen! Eine Analyse über die modernen Folterknechte finden Sie hier in dieser Homepage.


Zählt Korruption zur Systemkriminalität?
Im Staatssystem sind eigene Kontrollsysteme zur Verfolgung von Korruption geschaffen worden, z.B. die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Leider funktioniert das nicht mit dieser Einrichtung weil sie Teil der Justiz ist. Die Effizienz der Justiz ist damit auch infrage gestellt, sowie auch ihre Nützlichkeit.

 

Was würde passieren wenn man die Justiz außer Kraft setzt? Ganz einfach, es gäbe weniger Systemkriminalität weil die Jurisfiktion ein Teil von ihr ist! Korruption ist Teil von Individualkriminalität, deshalb kann sie durch die Justiz verfolgt werden.

 

Individualkriminelle haben immer ein klares Motiv während Systemkriminelle z.B. nur Befehle ausführen und das Leben von Menschen gefährden oder beenden.


Die heimische Verurteilungsmaschinerie steht seit einiger Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. Was kann man gegen Systemkriminelle machen die noch immer nationalsozialistische Rechtsnormen anwenden? Dieser Frage widmet sich Hubert Alexii, Betreiber dieser Homepage.


Behörden sind geistige Konstrukte welche durch das Kollektiv - also die Gesamtheit der Individuen - am Leben erhalten wird. Die Existenz dieser Konstrukte ist an den Glauben von Menschen gebunden. Solange alle an das Konstrukt glauben, existiert es. Wenn nur wenige anfangen diese Scheinexistenz zu hinterfragen, ist der Zerfall bereits eingeleitet!

 

Um den Konstrukten mehr Beständigkeit zu geben wurden sie in Gesetzen und Verordnungen festgesetzt, welche ihrerseits natürlich auch nur Schein sind! Für sie gelten die gleichen Mechanismen.

 

Im Jahre 2012 wurden nicht nur in Österreich alle Ämter und Behörden in Unternehmen umgewandelt. Dadurch werden die Konstrukte durch das UGB und UCC auch angreifbar.

Mehr unter "Behörden sind geistige Konstrukte"


Was sind Schergen, Büttel und Häscher?

Der Begriff "Scherge" ist fast vollständig aus der Sprache verschwunden. Ein Scherge war im Mittelalter das Exekutivorgan eines Richters. Er setzte Entscheidungen und Urteile eines Gerichts entsprechend durch, deshalb ist die Bezeichnung "Gerichtsdiener" durchaus richtig. Es entspricht dem heutigen "Gerichtsvollzieher".


Schergen sind also "Personen", die gegen Entgelt oder weil sie unter Druck gesetzt werden, zweifelhafte Befehle ausführen. Das heißt, Aufträge eines Auftraggebers durchführen ohne zu hinterfragen, oft unter Androhung und Anwendung von Gewalt! Heute sind Schergen besser organisiert, sie gehören einer Freimaurerloge an.


Der Begriff "Büttel" bedeutet Gerichtsdiener oder Polizist. Auch das Wort "Häscher" hat die gleiche Bedeutung.
Diese Wörter finden wieder häufiger Verwendung für Mitarbeiter der zeitgenössischen Justiz, die seit einiger Zeit im Fokus der Öffentlichkeit stehen.




Immer wieder machen sich in Deutschland und Österreich die Uniformierten zum blinden, gewissenlosen Instrument der Macht. Hier sind der deutsche Untertanengeist, die Autoritätshörigkeit und das überhebliche Machtgebaren der Uniformen wieder verheerend.
Was die so genannte Asylkrise betrifft hatten die Angehörigen von Polizei und Bundesheer wirklich lange genug Zeit, nach ihrem Gewissen zu handeln. Sie hätten noch vor ein paar Monaten an die Öffentlichkeit gehen und damit vielleicht die jetzige Eskalation verhindern können.
Ihr jetziges Geschrei ist nur dadurch begründet, dass es für sie selbst ungemütlich wird, nicht in der Gefahr für die Bevölkerung, die Freiheit, die Demokratie. Sie sind leider nicht unsere Beschützer. Nicht selten ist ihre Berufswahl mitunter Ausdruck von Minderwertigkeitskomplexen, gepaart mit geringer politischer und geschichtlicher Bildung und geringem Verantwortungsbewußtsein.


Während die Mainstreammedien Tag für Tag über so genannte Individualkriminalität berichten, gibt es eine weitere Form von Kriminalität, für das die Medien und die Gesellschaft scheinbar kein Interesse hat: Systemkriminalität. Was ist Systemkriminalität? Die Antwort finden Sie in dieser Homepage.


Das die Justiz mit ihrem Verurteilungs-, und Kerkersystem funktioniert ist Tatsache. Doch diese Funktionalität darf nicht um jeden Preis erhalten werden! Wenn 25 Prozent von den Eingekerkerten keine strafbare Handlung begangen haben, genügt es nicht nur darüber nachzudenken! Auch wenn nur ein Mensch unschuldig eingesperrt ist, muß die gesamte Justiz infrage gestellt werden!


“Das geltende Strafrecht (STGB) als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein "Gesinnungsstrafrecht". Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, wie schon der römische Jurist Ulpian feststellte: Cogitationis poenam nemo patitur – Gedanken sind straffrei (Digesten 48, 19, 18).


Ein Individualverbrecher auf freiem Fuß ist kein Verbrechen! Ein unschuldig Inhaftierter schon! Das ist angewandte Systemkriminalität und kein "Justizirrtum"! Die Internierungslager dieser fragwürdigen Institution sind rechtsfreie Räume und müssen geschlossen werden!


Im Gegensatz zur Individualkriminalität - wo es kein Verbrechen ohne Motiv gibt - fehlt bei Systemkriminalität das Motiv völlig! Im Prinzip haben alle Dienstnehmer welche für das System tätig sind, die Möglichkeit systemkriminell zu werden! Im Strafgesetzbuch ist Systemkriminalität nicht gelistet. Deshalb können die Schergen mithilfe der Justiz nicht angeklagt und verurteilt werden!


Was bezweckt der Autor dieser Homepage?

Die Bereitstellung von Informationen für hilfesuchende und verzweifelte Menschen in einem übermächtigen und scheinbar unkontrollierbaren System! Ein System, das nicht für, sondern gegen Menschen handelt, sie kriminalisiert und in undurchschaubaren Paragraphen und Verordnungen ersticken lässt!




OPPT




Die Wahrheit über die
Republik Österreich


In tiefer Trauer und ewiger Erinnerung an einen guten Freund: Hubert Hanghofer. Er ist für immer in unseren Herzen. Lieber Hubert, diese Wörter sind an dich gerichtet, auch wenn du sie nicht mehr lesen kannst. Solange es diese Webseite gibt bist auch du hier. Danke für das was du warst und was du gabst.

Hubert Hanghofer

*4. März 1951, 8. März 2022

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Hanghofer

https://www.hanghofer.com/


Analyse zeitgenössischer Staatssysteme 0