Systemkrimineller Strafvollzug
Eine Organisation sperrt tausende Menschen in kleine Räume ein, mit verschlossenen Türen und vergitterten Fenstern. Über viele Tage, Monate oder gar Jahre sehen sie sich der Langeweile und ihren dunklen Gedanken ausgeliefert oder werden zusammengepfercht mit anderen, die infolge der Gefangenschaft aggressiv und nahe einem „Koller“ sind.
Wehrt sich ein Gefangener, wird er zur Strafe in einen noch kleineren Raum gesperrt, ohne ein Fenster, durch das die Sonne scheint, schlechtem Essen, schlechten Gerüchen, nervenaufreibenden Geräuschen hilflos ausgeliefert. Und er mag noch so viel weinen, schreien oder aufbegehren, sie halten ihn weiter unbeirrt in diesem Raum fest und lassen selbst dann nicht von ihrem Tun ab, wenn etliche Betroffene sich aus Verzweiflung das Leben nehmen.
Eine merkwürdige Sache ist es mit den Strafen und mit der Zustimmung einer überwältigenden Mehrheit der „unbescholtenen“ Bürger zu diesen. Der ehemalige Gefängnisdirektor Joachim Walter hat in einem Buch aufgrund eigener Erfahrungen über „Sinn und Unsinn des Strafvollzugs“ nachgedacht.
Die bekannteste Gefangene, die man einer Isolationshaft unterzogen hatte, war Ulrike Meinhof. Im Gefängnis Stuttgart-Stammheim war sie nicht nur in einer Einzelzelle, sondern sogar isoliert in einem eigenen Gebäudetrakt untergebracht. Ihr Biograf Mario Krebs beschreibt Meinhofs Situation so: „Auf diese Weise ist sie nicht nur sozial isoliert, sondern auch akustisch, kann weder Geräusche noch Stimmen wahrnehmen, lebt fast 24 Stunden täglich in totaler tödlicher Stille.“ Ihr Zimmer war vollständig mit weißer Farbe gestrichen und mit weißem Neonlicht beleuchtet, das nachts nicht ausgeschaltet werden konnte.
Ihr Verteidiger Ulrich K. Preuß schrieb, Meinhof habe „praktisch 24 Stunden lang ohne eine unterscheidbare Umwelt gelebt“. Preuß sagt unter Verweis auf den holländischen Psychiater J.P. Teuns: „Die Herstellung und Aufrechterhaltung einer künstlichen Umgebung legt im Laufe der Zeit die Sinnesorgane lahm und führt zu einer extremen Desorientierung des isolierten Individuums.“ Die Wirkung sensorischer Deprivation, getestet in einem psychologischen Experiment, beschreibt Teuns so: Die Teilnehmer „klagten vor allem darüber, dass sie nicht mehr imstande waren, zusammenhängend zu denken. Plötzliche Wutanfälle und Anfälle von Angst vor weiterem Aufenthalt im geschlossenen Raum traten auf. Einige Versuchsteilnehmer hatten Halluzinationen, hatten das Gefühl, zwei Körper zu besitzen, oder glauben, dass sich ihr Kopf vom Rumpf getrennt habe“.
Psychische Folter 24 Stunden täglich!
Ein „erpresster Selbstmord“
Meinhof selbst schrieb in einem Brief:
„Das Gefühl, es explodiere einem der Kopf (das Gefühl, die Schädeldecke müsse eigentlich zerreißen, abplatzen) … das Gefühl, die Zelle fährt. Man wacht auf, macht die Augen auf: die Zelle fährt; nachmittags, wenn die Sonne reinscheint, bleibt sie plötzlich stehen. Man kann das Gefühl des Fahrens nicht absetzen. Man kann nicht klären, ob man vor Fieber oder vor Kälte zittert — man friert. (…) Das Gefühl, man verstummt — man kann die Bedeutung von Worten nicht mehr identifizieren, nur noch raten (…) Kopfschmerzen (…) das Gefühl innerlich auszubrennen.“
Als Grund für die harten Haftbedingungen wurde die Befürchtung angeführt, Meinhof könne andere Gefangene aufwiegeln, sich mit ihnen absprechen, ihren politischen Kampf aus der Haft heraus fortsetzen. Krebs: „Folgt man dieser Logik, so bedeutet das, dass die Gefangenen erst dann mit normalen Haftbedingungen rechnen können, wenn sie ihre politische Identität aufgeben würden.“ Aber wie sollte man eine eventuelle Gesinnungsänderung signalisieren? Meinhof sah darin ein perfides Manöver, um sie in den Tod zu treiben oder zum Verrat an ihren Mitstreitern zu zwingen. Im Stammheimer Prozess sagte sie:
„Das heißt, es gibt in der Isolation exakt zwei Möglichkeiten: Entweder sie bringen einen Gefangenen zum Schweigen, das heißt, man stirbt daran, oder sie bringen einen zum Reden. Und das ist das Geständnis oder der Verrat.“
Meinhof sah ihre Form der Unterbringung als Versuch, sie in den Selbstmord zu treiben. Der erfolgte dann am 9. Mai 1976, als Wärter die Gefangene erhängt am Gitter ihres Zellenfensters vorfanden.
Staatsfeindin Nr. 1
Ulrike Meinhof war wegen Mordes in Gemeinschaft mit anderen RAF-Mitgliedern, wegen Mordversuchs, Banküberfällen, Brandanschlägen und Gefangenenbefreiung — im Fall von Andreas Baader — inhaftiert. Man sollte das nicht vergessen. Tatsache ist aber auch, dass die Todesstrafe im deutschen Justizwesen normalerweise nicht vorgesehen ist.
De facto wurde Ulrike Meinhof aber durch ihre unerträglichen Haftbedingungen in den Tod getrieben. Die Verantwortlichen machten sich erkennbar einen schlanken Fuß. Sie wollten Meinhof vernichten, nahmen ihren Tod zumindest fahrlässig in Kauf, wollten es aber nicht gewesen sein.
Die Öffentlichkeit drängte damals nicht auf restlose Aufklärung. Es hatte sich ja „nur“ eine Terroristin getötet, jemand der es verdient hatte.
Meinhof war zweifellos ein Sonderfall, damals „Staatsfeindin Nr. 1“. Wenden wir uns also von dieser historischen Ausnahmesituation, in der sich die Staatsmacht von einer kleinen Gruppe gewalttätiger Gegner bedroht sah und quasi Feindstrafrecht praktizierte, ab und schauen wir auf den „Normalfall“ in deutschen Gefängnissen.
Die von Monstern gemachte Hölle
Der Rechtsanwalt Burkhard Benecken beschreibt in seinem Buch „Inside Knast“ gravierende Missstände in Gefängnissen. Diese stellen teilweise vermeidbare Härten dar, welche grundsätzlich eine einsichtige Gefängnisleitung abmildern könnte; teilweise hängen sie aber auch mit dem destruktiven Wesen derartiger Einrichtungen zusammen. Beneckens gravierendster Vorwurf betrifft die vielen Selbstmorde hinter Gittern: Laut einer Statistik des Bundesamtes für Justiz seien dies binnen 20 Jahren fast 1.400 Gefangene in deutschen Haftanstalten gewesen.
Natürlich tut das System etwas gegen die Selbstmordneigung seiner „Schutzbefohlenen“. Laut Burkhard Benecken kommen Risikokandidaten in einen „BgH“ (besonders gesicherten Haftraum), bekannt auch als der „Bunker“ — eine komplett videoüberwachte Zelle. „Lediglich eine dünne Matratze nebst Toilette komplettieren die Ausstattung.“ Warum videoüberwacht? Das Gefängnisregime will mit dieser Maßnahme Selbstmorde verhindern, zu denen es ohne die von ihr selbst herbeigeführten Umstände gar nicht gekommen wäre. Man kann sich denken, wie sich die Unterbringung in einer solchen Zelle — die übrigens auch als verschärftes Strafmittel für gewalttätige und renitente Insassen eingesetzt wird — auf die „Heilungschancen“ von depressiven Menschen auswirkt.
Solche Hafträume bedeuten verschärfte psychische Folter, die dem Gefangenen auch noch den letzten Ausweg — den Freitod — versperren.
Selbstverständlich sind solche Maßnahmen nicht Alltag in deutschen Strafanstalten. Es lässt aber aufhorchen, was ein Klient Beneckens zu Protokoll gab: „Dass ich hier nicht das Paradies vorfinde, war mir schon klar. Aber mir war nicht bewusst, dass es so eine Hölle ist.“ Diese Hölle ist jedoch eine inszenierte und extra zu diesem Zweck „designte“ Hölle, die von keiner Gottheit und keinem Teufel erdacht worden war, sondern von Menschen, die sich – und das ist das Besondere in diesem Fall – für gut halten.
Grausamkeit mit gutem Gewissen
Ohne die Taten, die besagte Gefangene begangen hatten, klein reden zu wollen: Es besteht die Gefahr, dass besonders brutale Strafen den Reueprozess, der sich im „Schuldigen“ vielleicht entfalten könnte, eher behindern. Der Philosoph Friedrich Nietzsche hat diesen Gedanken formuliert, den ich hier sinngemäß wiedergebe. Der Bestrafte beobachtet, dass der Staatsapparat ihm all das antut, was er vielleicht seinen Opfern angetan hat: Belauern, Beschimpfen, Überwältigen, Berauben, Einsperren — das ganze Repertoire, nur mit gutem Gewissen ausgeführt. Der Staat sagt also nicht, dass Freiheitsberaubung grundsätzlich schlecht sei — sie ist dies nur dann, wenn sie von Einzelpersonen durchgeführt wird, nicht vom Staat selbst!
Den vollständigen Artikel von Manova finden Sie hier:
https://www.manova.news/artikel/die-kunstlichen-hollen-der-guten

