Die Antwort ist ganz einfach! Wenn Menschen, gegen die gehetzt wurde zu Schaden kommen! Leider gelangten österreichische Gesetzesschreiber nicht zu dieser Einsicht sonst hätte der Nationalrat am 8. 7. 2015 den Paragraphen 283 (Verhetzung) im Strafgesetzbuch nicht erweitet und verschärft.
Können verbale Äußerungen als Straftat betrachtet werden? Da die österreichische Justiz zunehmend verbal ins Kreuzfeuer der Öffentlichkeit gerät, ja sogar als neues Feindbild gesehen wird, ist es nachvollziehbar, dass durch die Hintertür eine ausgeweitete zusätzliche Abwehr, - und Schutzfunktion für diesen Gewaltenteil geschaffen wurde!
Das damit mit einem Schlag auch die freie Meinungsäußerung im Internet stark eingeschränkt wird, ist offensichtlich! Einer neuer Fall von Staatssystemkriminalität und somit im Zuständigkeitsbereich dieser Homepage!
Es ist nicht Absicht, dass der Verfasser dieses Artikels sich negativ über einen Politiker äußert. Wenn jedoch Systemkriminalität so klar zu Tage tritt, muss sie dokumentiert werden!
Wer sich den "Heute" Artikel vom 11. 7. 2015 mit dem Titel "Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten" liest, kommt zur Erkenntnis, dass es mit der Meinungsfreiheit in Österreich endgültig vorbei ist - falls sie jemals existiert hat!
Mit dieser Äußerung bekennt sich Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter eindeutig zu nationalsozialistischen Methoden!
An den Kommentaren erkennt man, dass die Österreicher weder mit dem neuen Nazi-Paragraphen noch mit diesem fragwürdigen Justizminister in seinem Amt einverstanden sind.
12. 7. 2015