Die im Zusammenhang mit COVID-19 genannten Ausnahmetatbestände der biologischen und psychologischen Kriegsführung im „Lockdown “ sind mit sofortiger Verfügung im öffentlichen Recht und zwingenden Völkerrecht für die Bundesrepublik Deutschland und den Vertragsparteien aufgehoben. Jede Rechtverletzung kann vor dem Gerichthof geklärt und beendet werden, da die innerstaatliche Justiz weder in UN-RES 56/83 völkerrechtlich zuständig noch tatsächlich erreichbar ist.
Die CORONA-Pandemie stellt zweifellos eine ernste Bedrohung dar. Die Verantwortlichen werten den Rückgang der Infektionen als Beweis für die Richtigkeit des „Lockdowns“. Der damit angerichtete Gesamtschaden für die Menschen scheint aber dem tatsächlichen Nutzen für die Menschheit zu übersteigen.
Gemäß der Historie ist der Lockdown der Pandemie von staatlichen Stellen seit langer Zeit geplant, wie die Beweisliste zeigt.
Bei einer richtigen Pandemie liegt eine schreckliche Erkrankung ohne ein Gegenmittel vor, die innerhalb weniger Tage qualvoll zum Tod des Menschen führt. Nur in diesem konkreten Fall ist eine Einschränkung von Grundrechten und Grundfreiheiten in der öffentlichen Ordnung zulässig!
Mit der Behauptung einer pandemieartigen Viruserkrankung werden die Menschen in den Staaten mit Ausnahmegesetzen massiv in den unreduzierbaren Grundrechten und Grundfreiheiten eingeschränkt und/oder verletzt.
Während die Ärzte und Institute vortäuschen ein Gegenmittel gegen ein gefährliches Virus zu suchen, um seine Verbreitung zu verhindern, versuchen bewaffnete Verbände auf politische Ausnahmeanweisungen dies zu unterbinden – schließlich ist ein Virus die perfekte Waffe der
psychologischen Kriegsführung des Angst und Schrecken gegen Zivilisten.
Alle Ausnahmetatbestände mit dem CORONA-Virus (COVID-19) sind in allen Unterzeichnerstaaten der genfer Abkommen aufgehoben und sind rückwirkend im Völkerstrafrecht als psychologische Kriegsführung zu ermitteln, zu verfolgen und zu ahnden!
Die scheinschwangere Pandemie wird zu politisch-polizeilichen durch gesetzlich-gewaltsamen Zwecken der sektenartigen Ideologien mißbraucht, die zu schweren materiellen und in Folge zu immateriellen Schäden bei den Menschen führen, um die Staaten privatvertraglich gegen die öffentliche Ordnung aufzulösen. Der Glaube der Menschen an die Gerechtigkeit soll staatlich verbrannt werden.
Gemäß Staatenverantwortlichkeit für die Treuhand-und Eidesverwaltungen (Art. 73 UN-Charta, Art. 24 (3), 25, 95 GG), wird der zwingende Zivilschutz nicht eingehalten und die Einhaltung nicht durchgesetzt. Die zwingenden Verträge des Völkerrechts sind unter allen
Umständen einzuhalten und die Einhaltung durchzusetzen (Art. 1 der genfer Abkommen I-IV–
pacta sunt servanda).
Bitte lesen Sie den vollständigen Text vom "Gerichthof der Menschen" aufmerksam durch!