Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechtes vom 30. November 2007 gilt wieder vollumfängliches Besatzungsrecht, also die SHAEF Gesetze!
Österreich hat seit 1955 keinen gültigen Staatsvertrag!
Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 / Artikel 3:
Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland: Die Alliierten und Assoziierten Mächte werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in Bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern. Solange es diesen Friedensvertrag nicht gibt, kann auch der österreichische Staatsvertrag nicht zur Geltung kommen. Dieser Staatsvertrag ist auch noch aus einem zweitem Grund ungültig:
Durch den “Anschluß” Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 bleibt der Vollzug der Vereinigung von Österreich und dem Deutschen Reich ein vom Völkerrecht betrachteter legitimer und unumstößlicher Akt. Um eine solche Entscheidung rückgängig zu machen, bedarf es eines gleichwertigen Aktes. Somit hat Österreich aufgehört zu existieren und war von da an Deutsches Reich. Die österreichischen Gebiete des deutschen Reiches sind noch immer von den Allierten besetztes Gebiet und es gelten selbstverständlich die gleichen Gesetze wie für die BRD (Deutschland), nämlich die SHAEF- Kriegsgesetze aus dem Jahre 1945! Wir haben also Besatzungsrecht! Nun werden Urteile im Fall “Kampusch”, im Fall “Elsner”, im Fall “Eurofighter”, im Fall “Estibaliz”, im Fall “Meinl”, im Fall “Tierschützer”, im Fall “Grasser” oder im Fall “Telekom” klar.