In Österreich gibt es leider keine Kennzeichnungspflicht für die Dienstnehmer der Exekutive. Warum eigentlich? Polizeigewerkschaften befürchten eine Zunahme von "willkürlichen Vorwürfen" gegen Polizisten. In keinem europäischen Land mit Kennzeichnungspflicht wurde aber bisher ein nennenswerter Anstieg solcher Anschuldigungen verzeichnet!
Werden Anzeigen gegen Sicherheitskräfte protokolliert und führt dies in weiterer Folge zur strafrechtlichen Verfolgung, sollten die Aussagen durch zusätzliche Beweise wie Videos und Fotos festgehalten werden. Bisher war es schwierig, gegen die Vertreter des Staates Anklage zu erheben, weil eine Identifikation durch Vermummung in vielen Fällen nicht möglich war. Außerdem sind die Hemmungen bei der Justiz, Exekutivbeamte anzuklagen größer als gegen Zivilisten.
Die Unantastbarkeit von "Polibüttel" ist im Strafgesetzbuch begründet. Das Thema ist also nicht neu, schon damals bei Entstehung der Gesetze hatte man Bedenken gegen willkürliche Vorwürfe gegen Polizisten. Eine Auflistung der Staaten mit Kennzeichnungspflicht finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnungspflicht_f%C3%BCr_Polizisten#Andere_Staaten