Die Rechte von Gerichtsvollziehern (freiberufliche Mitarbeiter des Unternehmens "Justiz") wurden in den letzten Jahren stark eingeschränkt. Nur langsam wird der Bevölkerung das mitgeteilt. Die Schergen selbst kennen noch nicht alle Einschränkungen. Die Mainstreammedien verheimlichen diese Informationen! Nur in sozialen Netzwerken wird man fündig.
Gerichtsvollzieher sind seit August 2012 keine Beamten mehr!
Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung, § 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.
Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn R.A. Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.
Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen. Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen.
Mit anderen Worten ist kein Mensch hierzulande mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher die „eidesstattliche Versicherung“ abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.
Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so war es noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die „Eidesstattliche Versicherung“ mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist. Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer „Eidesstattlichen Versicherung“ überhaupt noch zulässig ist.
Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine „Eidesstattliche Versicherung“ umgewandelt worden ist, so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine „Eidesstattliche Versicherung“ und auch ein „Offenbarungseid“ nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.
Was kann der Mensch in Österreich und Deutschland tun? Er kann nicht nur Widerspruch gegen die Abnahme der „Eidesstattlichen Versicherung“ und „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen. Er hat im Allgemeinen das Recht, eine derartige Erklärung nicht abgeben zu müssen. Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.
Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets, dass er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen einen „Dienstausweis“, so sorgen Sie für Zeugen und rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.
Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.
Sorgen Sie auf jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen.
Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sogenannten hoheitlichen Rechte. Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur.
Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.
Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären. Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu.
Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht alle Änderungen in diesem Rechtssystem.
Quelle: wahrheitskrieg.blogspot.de