Die Verfassung und das Volk

Der Erzeuger des Rechtes geht nur vom Volk aus!

 

Der Erzeuger des Rechtes kann international nur vom Volk ausgehen, wobei unter Berücksichtigung auf das Werk „Direkte Demokratie“, Festschrift für Andreas Auer, Stämpfli-Verlag, das Recht vom Volk ausgeht.

 

Hierzu wird auf den Autor Giusep Nay im oben genannten Werk I verwiesen, dass in den meisten Kantonsverfassungen die Staatsgewalt auf dem Volk beruht. Auch sind Volksinitiativen in der Schweiz, anders als in Österreich, im Vordergrund.

 

Die Österreichische Verfassung wurde von Hans Kelsen geschaffen. Vorzuhalten ist, dass Kelsen eine Verfassung schuf, die auch für totalitäre Staaten angewendet werden kann.

 

Die Verfassung selbst hat eine Stufentheorie und weist keine im Rechtssystem unmittelbar anwendbare Rechtsnormen auf, geschweige denn Grundrechte, welche aus dem Staatsgrundgesetz 1867 stammen und die liberalistischen Verfassungsentwürfe aus dem Jahre 1848 nie rechtswirksam wurden ließen.

 

Österreich hat demnach eine Verfassung, welche nach dem Ende der Monarchie entstanden ist, wobei zuvor die provisorische Nationalversammlung die 1. Struktur für einen guten Ansatz zeigte.


In der Kels´schen Verfassung finden sich unzählige Unklarheiten und wurde Prof. Dr. Hans Kelsen letztendlich auch, wie die Wiener Wochenzeitung „Der Morgen“ am 10.02.1930 berichtet, der Zutritt zum Verfassungsgerichtshof, welcher damals im Parlamentsgebäude untergebracht war, durch den Amtsdiener verweigert.