»Aus vielen Bundesländern sind Fälle bekannt, dass Privatpersonen oder Selbstverwalter erfundene Schadensersatzforderungen gegen Richter und Justizbedienstete in ein Schuldnerregister in den USA eintragen lassen und diese Forderungen dann an ein Inkasso-Unternehmen in Malta abtreten. Diese Firma könnte ein dem vereinfachten Mahnverfahren vergleichbares Verfahren anstrengen, mit dem ein Versäumnisurteil erwirkt werden könne. Von einem maltesischen Gericht könnte in der Folge ein Mahnbescheid über zum Teil horrende Summen erlassen werden. Reagiere der Betroffene nicht, könnte ein stattgebendes Urteil ergehen, das in Österreich vollstreckt werden solle, so die Idee der Privatpersonen.
Manche halten die Sorgen für unbegründet wenn Forderungen aus Malta eintreffen. Bescheide würden nicht zugestellt, sondern an die maltesische Zentralstelle zurückgesendet. Damit müsse auch kein Betroffener individuell nachweisen, dass es sich um unbegründete Fantasie-Forderungen handeln könnte.
Um alle Bezeichnungen und Wertungen bereinigt geht es also um folgendes:
Weshalb handeln manche Privatpersonen so?
Sie sehen sich selbst wiederum mit finanziellen Forderungen von öffentlich-rechtlichen Bediensteten konfrontiert, denen sie widersprechen und nicht zahlen wollen. Sie halten das für gerechtfertigt.
Um alle Bezeichnungen und Wertungen bereinigt geht es auch hier also um folgendes:
Was können wir hier erkennen?
Der Unterschied besteht darin, dass die betroffenen öffentlich-rechtlich Bediensteten den betroffenen Privatpersonen das Recht absprechen, sich mit den gleichen Mitteln zu wehren, wie die öffentlich-rechtlich Bediensteten.
Auch, dass sich beide Seiten auf Rechtsnormen berufen, deren Gültigkeit, je nach Maßstab, eindeutig in Abrede gestellt werden kann bzw. muss.
Die sogenannten Privaten und Selbstverwalter berufen sich auf Rechtsnormen. Die öffentlich-rechtlich Bediensteten berufen sich ebenfalls auf Rechtsnormen.
Der Witz ist jedoch die Tatsache, dass beide Seiten offenkundig nicht wahrhaben wollen, dass sich jede Seite auf die gleichen Rechtsnormen beruft; nämlich entweder nationalsozialistische Rechtsnormen oder derart gegen das Grundgesetz und gegen die Verfassung verstoßende Rechtsnormen, dass es sich dabei bereits von Grundgesetzes wegen nicht um verfassungsgemäßes Recht handeln kann! Gerade die Finanzverwaltung beruft sich äußerst gern auf das heute noch die Unterschrift Adolf Hitlers tragende Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934.
Die Frage ist also, wer ist der Erfinder der Malta-Masche? Die öffentlich-rechtlich Bediensteten oder die Privatpersonen?