Warum muss man dem System gegenüber argumentieren dass man keine Menschen töten will?
Bei Verweigerung zur Ausbildung mit dem Zweck Menschen abzuschlachten (Wehrdienst) wurde man eingeladen um zu erklären, warum man nicht auf Menschen schießen kann und will! Unglaublich was hier abging! Leider war jungen Männern im Alter von 20 Jahren (so auch mir) nicht bewußt, dass diese Behörde systemkrimineller Natur ist.
Gewissenprüfung durch die Zivildienstkommission bis Ende 1991
Die Zivildienstkommission war zuständig für die sogenannte Gewissensprüfung. Diese Gewissensprüfung war Zwang auch in der Zwetschkenrepublik. Die "Waffendienstverweigerer" waren Geächtete in einer Gesellschaft. "Warum willst du für dein geliebtes Vaterland nicht kämpfen, töten und sterben? Was ist los mit dir, bist du kein richtiger Mann?" Diese Außenseiter wurden als nicht normal betrachtet. Bei der Stellung wird die Tauglichkeit zum Töten festgestellt. Ist man als tauglich deklariert worden war das ein Grund zum feiern! Natürlich auch mit Alkohol, wir sind ja jetzt richtig harte Männer! Untauglich war man, wenn man aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht für das Abschlachten geeignet war. Aber, psychisch krank sind nur jene, denen ein Menschenleben scheißegal ist!
Bei Wunsch zum Zivildienst ist es derzeit üblich, ein Formular an ein Militärkommando zu senden:
https://www.zivildienst.gv.at/dam/jcr:123bfbfb-02fb-4d15-b97f-6d2670247bc3/Zivildiensterklaerung-01-03-2024.pdf
Zeitgenössische systemkriminelle Verfahren:
Seit 1992 gibt es diese Zivildiensterklärung.
Wenn ein Zivildienstleistender unentschuldigt vom Dienst fern bleibt, ist er bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen und somit zu kriminalisieren (Verwaltungsstrafe!). Einem Zivildiener wird außerdem ein Waffenverbot für 15 Jahre auferlegt!
Zur Geschichte dieser Verbrechen:
https://www.zivildienst.gv.at/service/geschichte.html