Bei Justizkriminalität gibt es keine Strafverfolgung! Wohl aber eine moralische Verurteilung durch die Gesellschaft! Durch Urteile, Vollzug und psychische Folter in Kerkern wird Menschen großer Schaden zugefügt! Gefängnisanlagen sind Konzentrationslager und damit eine moderne Auflage nationalsozialistischer Methoden! Sogar die Todesstrafe ist menschlicher als jahrelanges Quälen! Strafrecht ermöglicht legalisiertes Quälen und muß sofort abgeschafft werden!
Wie schon erwähnt, gibt es bei "Justizkriminalität" (fälschlicherweise als Justizirrtum bezeichnet) keine Strafverfolgung! Das heißt, seit den Nürnbergern Prozessen von 1945 bis 1946 wurde keine Anklage gegen einen deutschsprachigen Richter oder Staatsanwalt erhoben! Viele wollen oder können nicht sehen, dass es keinen Unterschied in den Methoden zeitgenössischer und nationalsozialistischer Justiz gibt! Eine Veränderung gab es: Die Abschaffung der Todesstrafe! Sie wurde aber im Jahre 2007 von der Europäischen Union wieder eingeführt!
Da weder eine Veränderung von der Legislative noch von der Jurisdiktion selbst erwünscht ist, muss die normale Gesellschaft dieser Folter ein Ende setzen! Tatsache ist, zukünftige Verbrechen können nicht durch den Erhalt von Kerkern verhindert werden!
Der Fall Gustl Mollath und die Äußerungen des Politikers Norbert Blüm in der Fernsehsendung "Markus Lanz" am 23. Oktober 2014 könnte die Deutschsprachige Nazi-Justiz zu Fall bringen. Angriffe auf Österreichische und Deutsche Justiz gab es immer, meist jedoch ohne Konsequenzen für die Folterknechte. Das könnte sich bald ändern! Norbert Blüm spricht öffentlich über die katastrophalen Zustände an Gerichten. Er erzählt von einem Gespräch mit einem Richer welcher ihm gegenüber äußerte, dass ihn die Wahrheit nicht interessiert. Man muß sich einmal vorstellen, ein Richter, der kein Interesse für die Wahrheit hat!
Mit der Veröffentlichung seines Buches "Einspruch - Wider die Willkür an deutschen Gerichten", rechnet er schonungslos mit der Justiz ab!
23. Okt. 2014
Akt. am 16. Jan. 2017