Terroranschläge durch sogenannte Dschihadisten bewegen die Öffentlichkeit in diesen Tagen. Muslime und der Koran werden unter Generalverdacht gestellt! Den Österreichern ist es gelungen, ein neues Feindbild aufzubauen - den Islam! Die Lügenpresse half dabei fleißig mit. Auch der Staat schuf eine neue Institution zur Bekämpfung dieser Philosophie!
12. 12. 2015
Auch in Deutschland wird die Zwangsarbeit für Jugendliche jetzt eingeführt! In Österreich besteht die "Arbeitspflicht" schon einige Zeit. In der Bevölkerung regte sich kein Widerstand. Die "Disziplinarstaatler" hierzulande protestieren selten gegen etwas. Auch der Zwangswehrdienst in Österreich wurde nicht abgeschafft, in den meisten Staaten der Europäischen Union gibt es keinen Pflichtwehrdienst, auch in Deutschland nicht!
Wo ist der Unterschied zwischen Mord durch Terroristen und Mord durch Staatsorgane? Wäre es nicht besser - falls dies möglich ist - die sogenannten Terroristen (also die Leute, welche den Terroranschlag begehen), festzunehmen und zu verhören, anstatt sie hinzurichten und zu ermorden? Es entsteht der Eindruck, dass hier etwas vertuscht wird und mögliche Zeugen liquidiert werden? Wenn z.B. Dinge an die Öffentlichkeit gelangen, wer die wirklichen Drahtzieher hinter einem Terroranschlag sind.
Das zweite Problem: Wann ist der Fall von Notwehr gegeben, welche die Tötung von Terroristen rechtfertigt? Bei den Anschlägen in Paris am 15. November war es nicht das erstemal, dass durch die Handlanger von Staatssystemen Terroristen ermordet wurden! Das passiert sehr oft und man muß erklären, warum das niemals jemand hinterfragt! Es entsteht der Eindruck, dass die Gesellschaft zwar schockiert ist, wenn Terroristen "Unschuldige" töten, aber toleriert wird, wenn staatliche Mörderkommandos dasselbe Verbrechen begehen, indem sie sogenannte Terroristen abschlachten! Da muß man fragen, wer sind hier die Terroristen und wo ist der Unterschied zwischen Mord und Mord?
Im Jahre 2007 wurde in der Europäischen Union die Todesstrafe eingeführt. "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden....." Mehr dazu hier: http://sternschnuppe.cms4people.de/67.html
Jetzt ist auch verständlich, warum die Regierung in Frankreich den Ausnahmezustand verhängt hat. Sieht man sich diese Situation näher an, verhält es sich aber anders. Krieg ist, wenn ein Staat einen anderen Staat militärisch angreift. Im Falle der Anschläge in Paris ist dies nicht geschehen, weil der Islamische Staat nicht als Staat anerkannt ist!
20. 11. 2015
"Wer als Flüchtling derzeit in die Republik Österreich oder in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreist, besitzt in der Regel weder einen erforderlichen Pass oder Passersatz noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist in diesem Fall nach § 14 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unerlaubt.
Die unerlaubte Einreise ist nach § 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG strafbar. In Österreich gilt das Fremdenpolizeigesetz 2005 (http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0976/) sowie die Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01296/index.shtml).
Die Strafverfolgungsbehörden sind zum Einschreiten verpflichtet. Das bedeutet, dass die Polizei gegen jeden, der unerlaubt eingereisten Flüchtlinge ein Ermittlungsverfahren einleitet. Die Ermittlungsakten landen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Dort stapeln sie sich derzeit zu Zehntausenden.
Die Strafbarkeit der unerlaubten Einreise begründet zugleich Risiken für Beteiligte. Dazu gehören Schleuser. Das sind Personen, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe leisten und dafür einen Vorteil erhalten oder sich versprechen lassen, wiederholt tätig geworden sind oder zugunsten von mehreren Ausländern gehandelt haben. Deren Strafbarkeit ergibt sich aus § 96 AufenthG, versehen mit einer Strafdrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe."
Mehr darüber hier: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/thorsten-schulte/was-berlin-uns-ueber-die-fluechtlinge-aus-syrien-verschweigt-und-die-gruende-dafuer.html
Was sie getan haben, ist unbegreiflich! Unfassbar auch, was sie verbal äußerten. An der Sprache erkennt man die Monster....
Leider sind wir von einer Begrenzung noch weit entfernt. Volksbefragungen und Volksbegehren haben zu wenig Wirkung. Anders wäre das mit der Gründung eines Volksregulativs mit Vetorecht! Das wäre "direkte Demokratie"! Aufgabe des neuen Gewaltenteils "Populative" wäre die Kontrollmacht über alle staatlichen Institutionen, einschließlich der drei Gewaltenteile: Legislative, Exekutive und Judikative! Wer hat den Mut, das Recht und die Qualifikation den Staatsapparat zu kontrollieren und warum ist diese Kontrolle so wichtig? Um die ausufernde Staatssystemkriminalität einzudämmen!
Die politisch geförderten Medien steuern die Meinungen der Staatsbürger. Jeder kann hierzulande seine Meinung sagen! Das hat aber nichts mit Demokratie zu tun, das ist Meinungsfreiheit. Hier geht es nicht um Meinungen sondern Handlungen welche "rechtlich" abgesichert sind.
10. 7. 2015
© OLCA
2015 Hubert Alexii
Läßt sich eine Ehefrau gegen den Willen ihres Mannes scheiden, liegt Ehebruch vor! Nimmt sie dabei die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch, begeht dieser Beihilfe zum Ehebruch!
Legalisierung von Hurerei
Heute sind die Rechte von verheirateten Frauen in Österreich so groß, dass sie bei einem "kurzen Liebesverhältnis" (Hurerei) nicht einmal ihren Unterhaltsanspruch verlieren! Zu diesem unglaublichen Urteil gelangte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jahre 2010 (2OB 141/10i)! Das zeigt wieder deutlich die mehrfache Bedeutung des Wortes "Hure": Huren sind auch am OGH anzutreffen!
Warum ist Ehebruch für die Gerichtsbarkeit kein Verbrechen mehr?
Seit 1. März 1997 ist Ehebruch (ehemaliger § 194 StGB) in Österreich nicht mehr gerichtlich strafbar. Der Staat hat in zwischenmenschlichen Beziehungen normalerweise nichts verloren! Hier wäre es allerdings notwendig. Es stellt sich die Frage, wer ist bemächtigt sich hier einzumischen, wenn die Eheleute ihre Probleme nicht selber bewältigen können? Die Lösung wäre ein "Familienrat", d.h. Angehörige, wie Eltern oder nahe Verwandte, die sich gemeinsam mit dem Pärchen zu einer Beratung zusammenfinden.
Ehebruch § 194
(1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des verletzten Ehegatten zu verfolgen. Dieser ist zu einem solchen Verlangen nicht berechtigt, wenn er dem Ehebruch zugestimmt oder ihn absichtlich ermöglicht oder erleichtert hat oder wenn die eheliche Gemeinschaft zur Zeit der Tat seit einem Jahr aufgehoben war. Eine Verzeihung beseitigt das Verfolgungsrecht des Verletzten nur gegenüber dem Beteiligten, dem der Ehebruch verziehen worden ist.
(3) Die Strafe ist gegen den Ehegatten nicht zu vollstrecken, wenn der verletzte Ehegatte erklärt, weiter mit ihm leben zu wollen.
14. 1. 2015
Fortsetzung folgt....
Außerehelicher Geschlechtsverkehr - das heißt z.B., eine verheiratete Frau hat mit einem anderen Mann Sex - wurde und wird auch heute noch in vielen Staaten mit dem Tod durch Steinigung bestraft! Warum diese harte Strafe? Die Antwort: weil das eines der größten Verbrechen gegen Familienmitglieder ist! Ja, Ehebruch ist schlimmer als Mord! Das Todesurteil erscheint vielen brutal. Doch analysiert man Ehebruch genauer, erkennt man, dass hier mehrere Verbrechen gleichzeitig begangen werden!
1. Die Verlassenen erleiden einen psychischen irreparablen Schaden und sind oft nicht mehr fähig für eine neue Beziehung. Das ganze Leben ist ruiniert! Manche begehen sogar Selbstmord! Hier müßte der § 76 StGB (Totschlag) erweitert werden!
2. Bei einem Bruch der Lebensgemeinschaft sind oft auch Kinder betroffen! Auch für sie gilt das gleiche wie bei den Erwachsenen: sie erleiden einen psychischen Schaden! Verlassen von Unmündigen ist eine Straftat und somit auch im StGB zu finden. Auch die Straftat "Unterlassene Hilfeleistung" wird hier begangen!
3. Die Familie löst sich auf, zurück bleiben zerstörte Individuen.
Darum ist es wichtig, dass alles getan wird um eine Trennung zu verhindern!
1. 3. 2015
Viele "rechtmäßige" Geschiedene sind sehr unglücklich! Warum? Ihnen ist das größte moralische Unrecht widerfahren, welches in Gesetzen angewandt wird! Das Scheidungen ohne wirklichen Grund vollzogen werden - meist gegen den Willen eines Ehepartners - ist insofern ein Verbrechen, weil die Betroffenen auf Dauer nicht nur psychisch geschädigt sind sondern abgezockt werden! Wie man das aufheben könnte, erfahren Sie in diesem Schriftstück.
Die Ursachen für den "Ausstieg" von ehelichen Verbindungen sind oft gleich. Ein Motiv die Ehe zu beenden ist außerehelicher Geschlechtsverkehr, auch Hurerei genannt! Die atheistische, morallose und religionsfreie Gesellschaft toleriert, fördert und praktiziert Hurerei, und die Justiz, welche wegen "Justizkriminalität" seit längerer Zeit am öffentlichen Pranger steht, hat derzeit andere Sorgen und widmet sich diesem Thema nicht.
Der Staat hat schon vor längerer Zeit angefangen, die klassische Ehe und deren Fundament - die Familie - zu zerstören! Gewollt oder ungewollt, das geschah in mehreren Etappen!
Wenn sich in einer Gesellschaft Werte und Moral auflösen, stellt sich die Frage nach der Ursache. Wie kann man einen Prozess stoppen, bei dem das gesamte Kollektiv beteiligt ist? Ich habe lange über diese Problematik nachgedacht. Die Rückkehr zu den Lebensweisen vergangener Völker scheint mir ein Ausweg daraus. Wenn diese Rückkehr möglich ist, dann nur, wenn im Staatssystem diese Möglichkeit dafür geschaffen wird! Im kapitalistischen, morallosen und religionsfreien Österreich wird es schwierig werden! Ein Hindernis ist nur, der Staat schafft ständig neue Gesetze, die mit alten Werten nichts zu tun haben! Die Isolation und damit Vereinsamung des Individuums, hervorgerufen durch die "moderne" Lebensweise, bringt viele Unglückliche hervor! Darum ist die Sehnsucht nach Geborgenheit in der Familie groß.
Der Angriff auf die Lebensgemeinschaft "Familie" begann schon vor mehr als 40 Jahren! Sie begann damit, dass Frauen mehr Rechte bekamen! Fast alle Frauen wurden gezwungen, einer Beschäftigung nachzugehen. So wurde die weibliche Bevölkerung in eine Position gebracht, der sie nicht gewachsen war und schon gar nicht damit glücklich wurde. Die Kinder werden nicht mehr von den Eltern erzogen sondern vom Staat. Der Nachwuchs ist in der Hand des Staates. Das war der Beginn vom Zerfall der klassischen Familie! Doch der Staat trägt nicht die Schuld alleine an der Situation, sondern Menschen, die das zuließen!
Die zunehmende Unfähigkeit, Familien zu gründen, ist die Ursache einer großteils desorientierten Gesellschaft.
5. Jan. 2015
"Westliche Eheleute haben den Sinn der Ehe nicht verstanden.
Eine Ehe ist keine Autoversicherung die man bei Unzufriedenheit kündigen kann! Diese Lebensgemeinschaft ist ein Versprechen, ja fast ein Schwur, dass man sich bis zum Tode um den anderen kümmert und ihn nie verläßt, egal was passiert!"
21. 12. 2014
Der Staat darf nicht mehr berechtigt sein, über die Form des Zusammenlebens der Bürger zu bestimmen! Er gibt dem Individuum zu viel Freiheit und zerstört somit bewährte archaische Strukturen von Ehe und Familie. Ich führte vor kurzem eine Umfrage über die Rollenverteilung in Familien durch. Das Ergebnis war erstaunlich! Mehr als 90 Prozent der Befragten befürworteten die Wiederherstellung klassischer Strukturen von Familien. Der Mann ist Oberhaupt der Familie, er allein sorgt für Unterhalt von Frau und Kinder. Die Gattin ist zuständig für die Betreuung der Kinder und kümmert sich im Haushalt um alles. Die Kinder gehören nicht dem Staat und Kleinkinder im Alter von 2 Jahren werden nicht den Aufsichtsorganen des Staates (Kinderkrippen, Kindergärten usw) überlassen!
21. 12. 2014
In Österreich wird viel für Familien getan, wenn es um die Erhaltung der Existenz geht. Mit anderen Worten: Keiner muß hier verhungern! Doch der Mensch lebt nicht von Brot alleine, liest man schon in alten Weiheitsbüchern.
Dem Individuum in Österreich wird endlose Freiheit garantiert. Schwule und Lesben dürfen heiraten und sogar Kinder adoptieren. Keiner macht sich Gedanken über die Veränderung und Auflösung klassischer Beziehungen, z.B. der Ehe. Das nenne ich wahren Werteverfall! Der Mensch hierzulande macht sich zu sehr vom Staat abhängig und nimmt dankbar jede finanzielle Unterstützung an! So wird der Mensch vom Mitmenschen unabhängig gemacht!
Es gibt viele Interessensgruppen wie Clubs und Vereine in denen man fast nur ältere Menschen findet. Facebook und andere Internetplattformen sind auch Zeichen steigender Einsamkeit! Was nützen Hunderttausende Freunde, wenn diese zweidimensional nur am Bildschirm existieren?
Das keiner mehr vom anderen abhängig ist, dafür zahlt man einen hohen Preis - Isolation! Diese nimmt seit Jahren zu! Die Menschen sind darüber sehr unglücklich doch keiner kann etwas dagegen machen. Die klassische Ehe, wo der Mann das Oberhaupt der Familie war und für seine Familie sorgte, gibt es nicht mehr! Diese Form der Beziehung hat lange Zeit gut funktioniert.
Wirkliche Gründe für eine Scheidung von Ehepaaren gibt es sehr selten! Ein Mann hat für seine Frau zu sorgen und eine Frau muß bei ihrem Mann bleiben! Doch der Staat mit seinen fragwürdigen Gesetzen belohnt Hurerei!
Der österreichische Staat trägt die Hauptschuld an Vereinsamung und lenkt nicht ein, im Gegenteil, er fördert die Metastasen fragwürdiger neuer Beziehungsformen zwischen den Menschen. Das ist angewandte Staatssystemkriminalität!
16. Nov. 2014
Drei Viertel der Durchschnittsbevölkerung können durch eine pseudowissenschaftliche Autorität dazu gebracht werden, in bedingungslosem Gehorsam einen ihnen völlig unbekannten, unschuldigen Menschen zu quälen, zu foltern, ja zu liquidieren. Dieses Ergebnis einer sorgfältig vorbereiteten und kontrollierten Testreihe löste in der Welt ungläubige Betroffenheit und oft auch erbitterte Proteste aus.
In dem Buch "Das Milgram Experiment" (siehe Link unten) stellt Milgram die Voraussetzungen, Methoden, Resultate und Interpretationen seines berühmten Experiments dar. »Ganz gewöhnliche Menschen«, sagt Professor Milgram, »die nur schlicht ihre Aufgabe erfüllen und keinerlei persönliche Feindseligkeit empfinden, können zu Handlangern in einem grausigen Vernichtungsprozess werden. Schlimmer noch: Selbst wenn ihnen die zerstörerischen Folgen ihres Handelns vor Augen geführt und klar bewusst werden, verfügen doch nur vereinzelte Menschen über genügend Standfestigkeit, um der Autorität wirksam Widerstand entgegenzusetzen.«
Ausschnitt aus dem Film "I wie Ikarus"
Ein Artikel von Irina Alexii
Früher wie heute fragte keine Mutter in Österreich, was hat mein Sohn beim Bundesheer verloren? Warum müssen männliche Zwanzigjährige in Friedenszeiten Wehrdienst machen? In dem Begriff "Wehrdienst" steckt "Abwehr". Abwehr von außerstaatlichen Mächten? Wer also würde Österreich angreifen? Ein Land, in dem es nur Salz und Schipisten zu erobern gibt?
Ich war verärgert über die Äußerung einer Arbeitskollegin, welche sich über die Volksbefragung zum Thema Abschaffung der Wehrpflicht folgendermaßen äußerte: "Zwei Jahre sind auch noch zu wenig für diese Burschen!" Was ist mit diesen Frauen passiert? Haben sie keine Muttergefühle und ihren Mutterinstinkt verloren? Jede halbwegs gute Mutter will nur das Beste für ihre Kinder.
Ist die Rede von Bundesheer, meint man in Wahrheit Katastrophendienst! Doch Bundesheer heißt immer, lernen zu schießen und das bedeutet, lernen zu töten! Für die Mütter dieses Landes ist das Bundesheer scheinbar die einzige Möglichkeit, die Männlichkeit ihrer Söhne unter Beweis zu stellen!
In einem Land, in dem ständig von Gleichberechtigung geredet wird muß die Frage erlaubt sein: Warum werden Frauen nicht für das Bundesheer verpflichtet? Den österreichischen Frauen wird Gefühlskälte nachgesagt. Ist diese Kälte die beste Voraussetzung für "harte" Soldaten?
Ich bin groß geworden in einem Land, wo jede Mutter weinte, wenn ihr Sohn ins Bundesheer eingezogen wurde. Es war gleichbedeutend mit Gefängnis! In der Tat gibt es nicht viel Unterschied. Vor einiger Zeit wurde die Bundesheer-Pflicht in Rumänien abgeschafft! In Österreich leider nicht!
Die Führer der Zwangsrepublik Österreich machten sich nie Gedanken über die Libido eines 20-jährigen! Die Zwangsverpflichteten haben nicht die Möglichkeit, jeden Tag mit der Freundin zusammen zu sein und dem natürlichen Bedürfnis nach Liebe und Sex nachzugehen! Wenn man mehrere Tage in dieser Einheit "gefangen" ist, hat man dazu keine Möglichkeit!
25. Jan. 2013
Diese Frage stellt sich bei der Tötung eines Jugendlichen am 3. Juli 2014 in Niederösterreich, welcher brutal mit 9 Schüssen - 4 davon tödlich - von Polizeibeamten ins Jenseits befördert wurde! Die Existenzberechtigung der Exekutive steht wieder im Raum. Wenn dieser Gewaltenteil keine Verbrechen verhindern kann, sondern nur Protokolle erstellt welche nur statistischen Zwecken dienen, außerdem längst klar ist, dass die Polizei als Abschreckung und Prävention wirkungslos ist, muß über den Erhalt dieser fragwürdigen Institution zumindest nachgedacht werden!
Leider ereignen sich diese Tötungen viel zu häufig als das man darüber hinwegsehen könnte. Aus vergangenen Fällen ist bekannt, dass österreichische Polizisten aus Angst nicht nur tödliche Schüsse in den Rücken von "Verdächtigen" abfeuern, sondern auch auf Leute mit Spielzeugpistolen (Softguns) schießen! Spätestens jetzt sollte auch den Dümmsten hierzulande klar sein, daß man den Kontakt mit österreichischen Polizeibeamten vermeiden sollte! Wer sich freiwillig einer Ausbildung zum Abschlachten von Menschen unterzieht ist nicht nur gefährlich sondern oft auch paranoid! Aber genau solche Subjekte braucht ein totalitäres System: Morden ohne zu fragen und auch noch überzeugt sein, das Richtige getan zu haben! Den Älteren von uns kommt dies alles sehr bekannt vor - das waren die Methoden nationalsozialistischer Handlanger im letzten Weltkrieg!
7. 7. 2014
Wenn die Gewaltenteile in ihrer derzeitigen Form nicht aufgelöst werden, ist es unumgänglich, eine vierte Macht (Populative) ins Staatssystem einzugliedern: Ein Gewaltenteil des Volkes als Kontrollinstrument für die anderen drei Gewaltenteile! Die Volksanwaltschaft ist auch Teil des Justizsystems und stellt keine Interessensvertretung für "Natürliche Personen" dar! Natürliche Personen sind der Justiz hilflos ausgeliefert! Die vielen Gefangenen, welche durch so genannte Justizirrtümer im Kerker vermodern, sprechen eine klare Sprache!
Man kann nicht behaupten, das zeitgenössische Justizsystem funktioniere nicht. Auch die Konzentrationslager im letzten Weltkrieg haben gut "funktioniert"! Es geht hier natürlich nicht um Funktionalität alleine, sondern auch um die Frage, wie viele Opfer toleriert die Gesellschaft! Hätte es im Zweiten Weltkrieg ausreichend Widerstand gegen diese unmenschlichen Lager gegeben, wäre es für das mordende Regime schwerer gewesen! Leider hat sich seitdem nicht viel geändert.
Alleine die Bezeichnung für Haftanstalten wurde geändert, man verwendet das Wort "Konzentrationslager" nicht mehr! Auch in deutschen und österreichischen Wörterbüchern sucht man vergeblich nach dem Wort! Für jede kriminalisierte Gruppe gibt es "Einrichtungen", welche dem klassischen Konzentrationslager sehr ähnlich sind! Für ein Gefängnis gibt es viele Begriffe: Zuchthaus, Kerker, schwedische Gardinen, Sanatorien, Horte, Heime, Internate usw.
So notwendig Bildungseinrichtungen auch sein mögen, sollte man sich immer bewußt sein, auch "Pflichtschulen" sind Gefängnisse! Warum? Weil die "Insassen" diese Einrichtungen nur mit besonderer Erlaubnis, meist nur für kurze Zeit, verlassen können! An der Existenz dieser Zwangseinrichtungen lassen sich "Disziplinarstaaten" identifizieren!
6. Juni 2014
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
der wie folgt lautet: