Als Mensch ist man der Begünstigte der Treuhand, der Staat der Verwalter und somit Haftende. Nur die juristische Person, der geschaffene Strohmann ist zahlungspflichtig, nicht der Mann oder das Weib.
Wenn man jetzt allerdings auf seinen Namen, die juristische Person, reagiert und sich darin mündlich oder durch Unterschrift zu erkennen gibt, sind die Rollen getauscht worden. Der Staat wird der Begünstigte und man selbst übernimmt die Haftung als Verwalter der juristischen Person.
Zu Beginn eines Gerichtsverfahrens werden die Rollen neu verteilt, weil jedes Verfahren gegen eine Treuhand eine eigene Treuhand darstellt. Am Anfang der Verhandlung ist der Richter der Treuhänder und somit Haftender. Der Staatsanwalt ist der Vollzieher und wir der Begünstigte.
Alle Gerichtsverfahren sind in Wirklichkeit Treuhandverfahren. So bald man sich neben seinen Anwalt setzt, hat man das private Schiedsgericht anerkannt. Daher sollte man entweder frei im Raum stehen oder in der Zuschauerreihe sitzen.
Wenn der Richter fragt, ob der Name anwesend ist, sollte man sagen: Nein, in der Treuhandsache MUSTERMANN, MAX mit Geschäftszeichen xyz ist als Begünstigter dieser Treuhand hier anwesend: Max, natürliche Person gemäß § 1 BGB für Max von Musterdorf, Mann aus der Familie Mustermann.
Aus Gründen der Rechtssicherheit fragt man den Richter und den Staatsanwalt dann sofort, wer von den beiden die übrigen zwei Rollen übernehmen will, denn die des Begünstigten ist nun vergeben. Dann gibt man zu Protokoll, dass man ausschließlich Begünstigter ist, der Richter Treuhänder, also Haftender und der Staatsanwalt Vollstrecker. Der Richter wird dann ganz schnell das Verfahren einstellen.
Man sollte sämtliche postalisch zugeschickten Vollstreckungsankündigungen als natürliche Person beantworten und sich als Begünstigter zu erkennen geben. Wir fordern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die „Treuhand NAME“ sowie dessen Abwicklung, wonach die Treuhand aufgelöst und sämtliches Treuhandvermögen an uns, als Begünstigter, ausbezahlt werden soll.
Bemerkenswert ist die Bezeichnung Privatinsolvenz. Denn es kann nur die juristische Person = Firma als Rechtsform in die Insolvenz gehen!
Quelle: https://ddbnews.wordpress.com
Der sogenannte "Maßnahmenvollzug" - oft mehrjährige Freiheitsberaubung durch österreichische Kerkeranlagen - ist Systemkriminalität an Menschen, die keine Verbrechen begangen haben! Es erinnert an den amerikanischen Spielfilm "Minority Report".
"In unserer Gesellschaft kommt es zu keinen größeren Verbrechen ... aber wir haben eine Verwahrunganstalt (Maßnahmenvollzug) voll mit potentiellen Straftätern, welche keine Verbrechen begangen haben".
Die Systemkriminellen Österreichs und Deutschlands wenden eine neue Form der Kriminalisierung an: Hasskriminalität. Was ist Hasskriminalität?
Näheres dazu hier:
Kann eine "Ideologie" geschützt werden? Der Wert von Schriftstücken, welche für eine Gesellschaft vorteilhaft, ist in der Anwendung nur möglich, wenn sie freiwillig anerkannt und nicht bei Ablehnung strafrechtlich verfolgt werden kann!
Ich meine damit die Ideologien von "Verfassungen". Immerhin werden diese geistigen Konstrukte mit eigens dafür geschaffenen Behörden (Verfassungsschutz) überwacht!
Bei näherer Betrachtung gibt es mit der religiösen Ideolgie mehr Zusammenhänge als man anzunehmen geneigt ist!
17. 06. 2016
Ein Rechtsanwalt ist eine juristische Handelsperson der das Recht des Menschen anmaßend verwaltet. Der Mensch wird durch die Jurisdiktion in einen Prozess als Produkt gezwungen und "einjustiert". Sinn und Zweck des Rechtsanwaltes ist eine Irrtumsillusion zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Fundament dafür sind die so genannten Pseudowisenschaften die dazu dienen, dass die Schergen (Richter, Staatsanwälte und alle für die Justiz arbeitenden Personen) eine Anerkennung brauchen um ihre wissenschaftlichen Versuche in Bereichen (Staaten, Länder, Bezirken und Gemeinden) durchzuführen.
Erstens: Die Definitionshoheit für "Hasstiraden" liegt im Moment in Händen von Menschen, die jeden, der gegen ihre eigene politische Richtung argumentiert, als rechtsextrem denunzieren. Daher ist es eben sehr gefährlich, einen so "dehnbaren" Begriff wie "Hass" als Grundlage für juristische Verfolgung zu nutzen. Wir haben bereits den Gummibegriff "Volksverhetzung", mit dem dauernd gedroht und geklagt wird, selbst bei einfacher Nennung von Fakten. Ist das wirklich gut und sinnvoll im Rahmen vom politischen Diskurs?
Zweitens: Wenn alle haltbaren Fakten von den Medien und der Politik ignoriert und "weggelogen" werden, wenn selbst nicht reagiert wird wenn man die Wahrheiten nicht mehr verleugnen kann, wenn die wenigen Menschen, die die Entscheidungsgewalt innehaben und missbrauchen, nicht mehr anders in den Griff zu bekommen sind, da die offiziellen Möglichkeiten so missgestaltet wurden, dass sie untauglich sind, die Politik von ihrem Tun abzuhalten, dann ist durchaus auch Gewalt ein Mittel, um das Volk, also den Souverän, von seiner Regierung zu befreien!
"Wir" haben das unseren Vorfahren zum Vorwurf gemacht, dass sie die NSDAP nicht mit allen Mitteln aufgehalten haben. Heute verlangen dieselben Menschen, die diese Vorwürfe am lautesten formuliert haben, dass wir stillhalten und mangels demokratischer Mittel wehrlos zusehen, wie die Politik binnen zwei Jahren das Land zugrunde richtet und die Partnerschaft europäischer Staaten auf lange Zeit hin ruiniert.
Das Problem besteht darin, Hasstiraden von Kritik abzugrenzen. Die Leute sind da sehr unterschiedlich. Was für den einen scharfe, aber erlaubte Kritik ist, ist für den anderen bereits ein Hasskommentar. Wie wollen Sie so eine Vorschrift formulieren, daß sie kein Gummiparagraph wird? In der DDR hieß es "Herabwürdigung". In jeder Dikatur gibt es die entsprechenden Paragraphen, mit denen man sich Kritiker vom Leibe halten kann. Die Möglichkeit des Mißbrauches sind enorm. Ist jeder, der sagt, daß er sich beleidigt fühlt, wirklich auch beleidigt worden? Man brauche sich also nur beleidigt fühlen, um einen Straftatbestand zu verwirklichen!