Für eine Handvoll Extremisten werden mehr als 8 Millionen Menschen in Österreich überwacht! All das für mehr Sicherheit? Die Frage ist nur: können die Täter an ihren Verbrechen wirklich daran gehindert werden? Wohl kaum! Es geht hier auch nicht um präventive Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, sondern um die Überwachung jedes Einzelnen!
Bei "auffälligen" Personen sollen Daten leichter gespeichert werden können um Informationen zu vergleichen. In dem Entwurf zum Sicherheitspolizeigesetz wird nun die erweiterte Gefahrenforschung auf Einzelpersonen ausgeweitet. Eine Überwachung auf reinen Verdacht wird dadurch möglich! Die Befugnisse der Polizei werden hier eindeutig überschritten! Somit wird auch die Überwachung von Handys ohne richterliche Kontrolle möglich!
"Ich kann niemanden so viel Macht in die Hände legen ohne eine entsprechende Kontrolle einzuführen! Das führt unweigerlich zu Machtmißbrauch."
(Elisabeth Rech, Vizepräsidentin Rechtsanwaltskammer Wien im Interwiev mit ZIB 2 am 25.10.2011)
"Ich habe massive verfassungsrechtliche Bedenken. Ganz abgesehen davon, das sind totalitäre Methoden! Dieser Weg ist nicht richtig! Sowohl in der Grundlinie als auch in den Details. Hier wird eine massive Aufrüstung der Eingriffbefugnisse betrieben ohne das die Rückkopplung im Sinne einer rechtsstaatlichen Handhabung gesichert ist."
(Bernd-Christian Funk
Verfassungsjurist)
"Das Gesetz ist schlecht, unpräzise und unfassbar formuliert. Es kann nur extrem unüberlegt sein."
(Heinz Patzelt
Generalsekretär Amnesty International)
"Mit diesem Gesetz ist es möglich, Ermittlungen ohne konkreten Verdacht zu ermöglichen."
(Sigrid Maurer
Ehem.ÖH Vorsitzende)
Seit Jänner 2012 ist das neue Sicherheitspolizeigesetz inkraft.