Sicherheits,- und Überwachungswahn in Österreich

 
Gefängnisse außerhalb der Justiz
Dazu zählen alle geschlossene Anlagen, d.h. Einrichtungen, denen es Insassen nur mit besonderer Erlaubnis möglich ist, diese - wenn überhaupt - für bestimmte Zeit zu verlassen! Diese Einrichtungen tragen zwar nicht die Bezeichnung Gefängnis, sind aber in ihrer Funktion nicht von normalen Gefängnissen zu unterscheiden! Sie werden von der Gesellschaft als normal und unerläßlich betrachtet!
 
Nicht nur psychiatrische geschlossene Anlagen, sondern auch Altersheime, Internate, Werkseinrichtungen und Schulen sind Gefängnisse! Schulen werden als notwendig gesehen und durch die "Schulpflicht" werden auch sie zu Zwangseinrichtungen des Staates! Genannte Einrichtungen sind Haftanstalten sehr ähnlich! Nur sind sie eben keine Strafvollzugsanlagen!
27. Jan. 2013