Eigentlich ist der Paragraph 3 VG (Wiederbetätigung), Verbotsgesetznovelle 1992 klar formuliert. Trotzdem ist die "Toleranz" der österreichischen Judikatur bei manchen Anklagen auffällig. Auch wenn manche behaupten, dieses Verbotsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß, muß festgehalten werden, dass Staatskriminalität in jedem System latent war! Staatskriminalität ist für jeden erkennbar und es wäre sinnlos darüber zu philosophieren.
Ähnlich wie in Deutschland ist auch die Situation in Österreich! Nachdem nun endlich Fälle von Wiederbetätigung in die Öffentlichkeit drangen, müssen sie auch diskutiert werden. (Bla-bla-bla, viele Meinungen aber keine einzige Analyse.
Anfang März 2012 mußten sich zwei Funktionäre der Partei NVP im Landesgericht Linz dem Vorwurf der Wiederbetätigung stellen.
Am 26. Juni 2012 berichtete die Zib 13 über den Prozess gegen Gottfried Küssel. Auch ihm wird Wiederbetätigung vorgeworfen. Nach diesem dritten (!) Anlauf war es den österreichischen Justizbeamten vom Wiener Straflandesgericht wieder nicht möglich, eine normale Verhandlung zu führen! Auch die zwei vorangegangenen Versuche scheiterten, weil die Tür zum Verhandlungssaal abgesperrt war und im anderen Fall die Geschworenen (Laienrichter) nicht erschienen sind! Beide Verhandlungen fanden deshalb nicht statt! Interessant ist, dass niemand fragt, von wem das alles inszeniert ist! Wir werden sehen, wie sich dieser Fall weiter entwickelt!
Am 12. 7. 2012 wurde erneut versucht, Küssel von der U-Haft in den Verhandlungssaal zu bringen (vierter Anlauf)! Doch auch diesmal konnte keine Verhandlung stattfinden weil die Tür zum Saal wieder abgeschlossen war!
Anm. der Redaktion: Es fragen sich schon viele, wer denn dieser Schlüsselwächter in diesem Verein ist?
Hubert Alexii