Kann eine Versicherung einen Blitz daran hindern, in ein Haus einzuschlagen? Hat eine Versicherung Einfluß auf Regen um Überschwemmungen? Ist eine Versicherung Herr über das Feuer?
Wenn auch nur eine dieser Fragen mit ja beantwortet werden kann, könnte man das als Dienstleistung sehen und es wäre kein Verbrechen, Geld dafür zu verlangen! Sind die Fragen eindeutig zu verneinen, so dürfte keine so genannten "Versicherungsprämien" (eine neue Definition des Begriffs "Prämie") kassiert werden! Aus dem einfachen Grund, weil keine(!) Leistung erbracht wird! Ein einziger Schadensfall unter tausenden ist kein Grund, Geld von vielen Versicherungsnehmern zu verlangen!
Der Höhepunkt der Unverschämtheit gipfelt in sogenannten Zwangsversicherungen, oft auch als Pflichtversicherungen bezeichnet! Das ist klare Erpressung, die eigenartigerweise nicht als solche erkannt wird, weil ja legalisiert! Die Argumentation einer großen, bekannten Versicherung, einen Versicherungsvertrag als solidarisch zu bezeichnen, scheint mir doch weit hergeholt! Alle Versicherungsnehmer zu verpflichten, die Rücksichtslosigkeit und Unfähigkeit anderer zu belohnen indem man ihren Schaden bezahlt, kommt einem Verbrechen gleich!
Besonders bedenklich sind KFZ-Haftpflichtversicherungen! Vor vielen Jahren wurde das Bonus-Malus-System eingeführt. Ein richtiger Bonus für langjährige, unfallfreie Autolenker wäre eine prämienfreie Versicherung! Warum es diese nicht gibt ist schnell erklärt: das Versicherungsunternehmen hätte dadurch weniger Gewinn!
Inkassobüros und Rechtsanwälte haben ein gutes Leben in der Zahlscheinrepublik. Hier kann man richtig viel Geld machen! Bei Versäumnis einer Prämie, z.B. für eine Hausversicherung, ist die Versicherung im Schadensfall befreit. Das gilt auch bei Klage über ein Gericht um die Versicherungsprämie! Das heißt, hier wird doppelt kassiert! Einmal indirekt, in dem bei Schadensfall nicht bezahlt wird und im anderen Fall die Kosten einer Klage über Gericht. Die Gebühren bezahlt natürlich der Angeklagte.
Jede große Versicherung leistet sich eine eigene Rechtsabteilung! Ich habe schon in anderen Artikeln über die Kriminalität im Versicherungssystem hingewiesen. Leider machen sich die Sachbearbeiter zu wenig Gedanken über das eigentliche Problem: Das Leute, welche nie einen Schaden verursachten - z.B. bei einem Schaden, welcher durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt ist - trotzdem oft Jahrzehnte lang für die Fehler anderer bezahlt werden muß! Auch die finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Vernichtung von Sachwerten tragen Fremde!
Im Vergleich dazu sind Krankenversicherungen weniger bedenklich, weil jeder einmal krank ist! Es wird argumentiert, eine Versicherung ist freiwillig. Diebstahl (§127 und §128 STGB) ist Entzug von Sachwerten gegen den Willen des Bestohlenen. Es gibt noch eine andere Form raffinierten Diebstahls welcher strafrechtlich nicht verfolgt wird! Er ist unter der Bezeichnung Versicherungsvertrag bekannt.
Zwischen §127 und einer Pflichtversicherung gibt es keinen großen Unterschied! Man gibt nur eine Erklärung in Form eines Versicherungsvertrages ab. Dieser ist die schriftliche Zustimmung über die Höhe des entwendeten Betrages, sowie die Anzahl der Diebstähle pro Jahr und die "Laufzeit" des Diebstahlsvertrags.
20. 8. 2012