Der nicht rechtsfähige Betrugsservice, ein Inkassobüro der ÖR, versucht mit allen Mitteln (Ängste schüren, Rechtsbruch, Kontopfändung, Erzwingungshaft …usw.) die Zwangsgebühren einzutreiben.
Unzuverlässige Quellen behaupten, dass dafür Vollstreckungsbeamte und Gerichtsvollzieher sogar extra geschult werden. Sollte dies zutreffen, zahlen die Kosten dafür selbstverständlich die Beitragszahler. Die öffentlichen Kassen bestimmt nicht, denn die sind fast überall leer.
Die ca. zwei Millionen Zwangsgebührenverweigerer aber geben nicht auf und kämpfen weiter für ihr Recht in diesem Unrechtsstaat. Und das ist auch gut so, denn wer nicht kämpft hat verloren und wer kämpft, kann verlieren, sagt sich auch Reconquista Germania.
„Acht Monate nach meinem Schreiben an den Beitragsservice, hat dieser mit einem seiner belanglosen Musterbriefe geantwortet. Der Beitragsservice ist mit der Bewältigung der zahlreichen Zurückweisungen, Beschwerden und Widersprüche heillos überfordert. Er gibt offen zu, pro Monat 60.000 Vollstreckungsersuchen in Auftrag zu geben. Demnach haben sich mindestens 5% aller deutschen Haushalte bis zur Vollstreckung zur Wehr gesetzt. Es ist weiterhin sinnvoll und möglich, sich zu wehren und in den Boykott miteinzusteigen.“
Und genau deshalb würde es Sinn machen, die Staatsanwaltschaften mit Strafanträge, wie folgend beschrieben, zu beschäftigen.
In diesem Video (s. ganz unten) hier ging es konkret um den Bayerischen Rundfunk!
Dies habe ich universell in „Beitragsservice“ geändert…
Ihr ändert euer Schreiben dann mit der Adresse, die bei euch als Gläubiger in eurer Zwangsvollstreckung steht! Meist euer jeweilige Landesrundfunk…
Als persönlichen Beklagten schreibt ihr in die Anzeige
für den Beitragsservice den Intendanten (hilfsweise unbekannt).
Vom Gerichtsvollzieher habt ihr ja schon wenigsten den Namen, wenn von dem noch was feht, ebenso „hilfsweise unbekannt“.
Als Gründe schreibt ihr in die Anzeige die Begründundungen, die schon die Staatsanwaltschaft im „Antwortschreiben für den Strafantrag“ vorbrachte!!!
Was bisher geschehen sollte, könnt ihr hier im ersten Teil finden: https://youtu.be/6lZtDuMCxu4
Letzte Aktion war:
– Personalien vom Gerichtsvollzieher notieren.
– ihr sagt dem Gerichtsvollzieher ganz freundlich…
– und er bekommt das SchreibenNr3…
Beim Termin vor Ort sagtet ihr ja dem Gerichtsvollzieher bereits
GANZ FREUNDLICH folgendes:
„Lieber Herr XXX,
ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt
verantwortlich sind.
Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem
Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar.
Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an die Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben.
Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich
gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben.
Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde“.
Und er bekam das SchreibenNr3…
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Hier beschreibe ich euch nun den letzten Schritt, nach unserem SchreibenNr3 an den Gerichtsvollzieher persönlich.
Für alle, die ängstlich oder unsicher sind bezüglich des weiteren Verlaufs,
wenn der Gerichtsvollzieher sowohl beim Termin, als auch nach unserem SchreibenNr3 an den Gerichtsvollzieher persönlich, weiterhin frech oder uneinsichtig oder aggressiv bleibt…
WIR MÜSSEN EIN SCHREIBEN AN DIE STAATSANWALTSCHAFT SCHICKEN!!!
Anlagen:
-Das Schreiben vom Beitragsservice/jeweiligem Landesrundfunk (…dies ist ein vollstreckbarer Titel…)
-und das Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher Termin.
Ein Gerichtsurteil hatten bisher sowohl der Beitragsservice, als auch die Gerichtsvollzieher immer vermieden, damit kein weiteres „Tübinger/Hannover-Urteil“ gefällt wird.
Sie ließen dann immer alle Forderungen gegen die Kläger fallen und mieden die Kläger vortan komplett.
Um sich weiter um die zu kümmern, die sich ja nicht wehren können, und ängstlich oder freudig weiter zahlen. Immerhin ca. 7Milliarden Euro jährlich, sicheres Einkommen…
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Jetzt euer SCHREIBEN Nr4 (eure Anzeige)
Absender
Eure Adresse
Empfänger
Staatsanwaltschaft/Polizeidienststelle
(die für euren Wohnort zuständige Adresse ermitteln) Ort/Datum
STRAFANZEIGE
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich (Vorname, Familienname, Geburtsdatum)
Strafanzeige
gegen
Beitragsservice
Intendant (hilfsweise unbekannt)
Adresse …
wegen allen rechtlichen Gründen, insbesonderen des Verdachts auf
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
versuchte Nötigung (§ 240 StGB)
und gegen Gerichtsvollzieher persönlich (hilfweise unbekannt)
persönliche Adresse
oder die Adresse seiner Behörde…
wegen Beihilfe (§ 27 StGB),
gemeinschaftlich versuchte Nötigung (§ 240 StGB)
!!! Begründungstext aus dem „Antwortschreiben Strafantrag“!!!
Außerdem bitte ich Sie, mir mitzuteilen, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Anlagen
– Vollstreckungsschreiben des Beitragsservices/Landesrundfunk
– Schreiben des Gerichtsvollziehers/Gerichtsvollzieherbehörde
– Kopie eures SchreibenNr3 an Gerichtsvollzieher persönlich
– Tübinger Urteil
– Hannover Urteil
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Betrugssystem, Boykott, Gesetze, GEZ, Medien, Menschenrecht, Proteste, Recht, Zukunft Abzocke, Ausbeutung, Meinungsmache, Umverteilung, Verblödung
News 25.08. 2015News 26.08. 2015
Auf meine Frage nach Legitimation – Schreiben des Beitragsservice ( ehemals GEZ)am 17.08.2015:
Der Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandfunk führt als n i c h t rechtsfähige öffentlich- rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch.(siehe auch upik). Also Inkassofirma, die nicht einmal den vorgeschriebenen Standards für Inkassofirmen genügt.
Ich denke auch, dass das die Beschwerden bei der Staatsanwaltschaft keinen Sinn machen. Strafanzeigen/Strafanträge können nur ausserhalb des Landes bei einem internationalem Gericht fruchten.
Der GEZ kann man wahrscheinlich auch Kochrezepte schicken, denn sie gehen 1.) entweder gar nicht auf die WidersprÜche ein oder 2.) nur standardisiert und völlig zusammenhanglos. Sämtliche Gründe in den Widersprüchen lässt die GEZ außer Acht, äußert oder widerlegt sie nicht. Das Einzigste, was man in den Scheiben der GEZ immer zu lesen bekommt ist, dass man angeblich der Auffassung wäre, der RBStV würde nicht gelten und weitere Schreiben würden nicht mehr beantwortet werden, nachdem die GEZ zuvor ihre „gesetzlichen Bestimmungen“ runtergerattert hat. Diese aber genau hat man ja widerlegt, aber darauf geht die GEZ überhaupt nicht ein und verschickt dann ihre Festsetzungsbescheide usw.
Und was wir vom BGH und von den Staatsanwälten zu halten haben, die zum einen noch noch nicht einmal staatlich sind, wissen wir doch inzwischen. Das ist alles nur noch Geklüngel untereinander und hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht annähernd mehr was zu tun.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 genaugenommen auch kein verfassungsgebender Gesetzgeber mehr am Werk gewesen.
Alle BRD-Forderungen sind private Forderungen und haben keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlagen.
Alle Anwälte sind weisungsabhängig und unterliegen dem Kammerzwang, Richter sind nicht grundgesetzesgemäß vereidigt und legitimiert, Staatsanwälte sind nicht Teil der Judikative sondern Teil der Exekutive und als solche ebenfalls weisungsgebunden, das BVerGe ist keine im Staat unabhängige Staatsgewalt und keine ordentliche Rechtsinstanz (ausserdem müsste es Bundesgrundgesetzgericht heißen) und der BGH ist auch nur ein Scheingericht ohne hoheitliche Befugnisse.
Alle sprechen sie Unrecht, da sie keine gesetzlichen Richter, keine staatlichen Gerichte sondern Angestellte der Besatzungsmächte sind, nach deren Pfeife sie zu tanzen haben.
Ich habe die Erfahrungen gemacht und mich an die Staatsanwaltschaft gewendet, da sich die Polizisten bei mir trotz ihres Dienstausweises als Beamte ausgewiesen haben.
Auf meine Frage, ob sie mir gegenüber amtliche, hoheitliche und staatliche Aufgaben legitim verrichten dürfen, haben sie das bejaht, mich ausgelacht und mich beleidigt, dass ich mit solchen Fragen einer Gruppe angehören würde, immerhin würde man mir das auch ansehen!
Ich kann nun versichern, dass ich ein ganz normaler Mensch bin, eher unauffällig, strafrechtlich nie in Erscheinung getreten, aber eben mutig genug, auch Fragen stellen zu dürfen.
Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft aufgrund von Amtsanmaßung und Beleidigung wurde vom Staatsanwalt zu den Akten gelegt, da es nach meinem Anzeigevorbringen an dem erforderlichen Verdacht fehlt: Die Polizeibeamten sind Beamte und der § 132 des StGB ist nicht erfüllt. Das Verfahren wurde somit gemäß §170 Absatz 2 StPO eingestellt.
Kann man sich sparen, denn GEZ ist absolut rechtsfähig, da per Rechtsverordnung ermächtigt.
Und wenn ich von Recht rede, meine ich nicht die „Gerechtigkeit“, sondern das aktuell gültige Sammelsorium an Gesetzen, Paragraphen usw.
Man kann sinnvolleres tun, als zigtausende Leute mit so einem Unsinn zu beschäftigen. Wenn GEZ abgeschafft wird, dann wird das bestenfalls als Steuer eingezogen wie in anderen Ländern. Ein Kampf gegen Windmühlen.
tre
GEZ absolut rechtsfähig.?????
Das halte ich für ein Gerücht.Wie die meisten von uns wissen ist die BRD kein Staat sondern nur eine NGO ohne staatliche Legitimation.
Aber wer die Macht hat macht auch die Gesetze. Die halten sich nicht an irgendein Recht.Denen ist Recht schei… egal.
Und wer hat die ermächtigt.
Wir werden von einer Clique von Verbrechern beherrscht (ich habe extra nicht Regiert geschrieben)die mit uns machen was sie wollen.
So einfach sollte man es denen dann auch nicht machen.