Staatsphilosophie


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Systemkrimineller

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Ein System, welches seine Bürger zwingt in den Kampf zu ziehen mit der Aufgabe Leute abzuschlachten, muss nicht nur hinterfragt, sondern abgelehnt werden. Oberste Priorität ist, zu finden eine Regierungsform wo Mord und Totschlag im Kampf um das geliebte Vaterland niemals zur Anwendung kommt!


Nicht primär die Herrschenden sind das Problem, sondern viele unserer Mitmenschen, die blind allen Anordnungen und Befehlen folgen ohne diese zu hinterfragen.
Diese Handlanger sehen in Ihren Handlungen nichts Schlechtes. Es ist für Sie nur ein Job. Wie ein Metzger, der emotionslos täglich Tiere schlachtet, gehen Untertanen wie Polizisten, Soldaten, Richter, Gerichtsvollzieher gegen die eigene Bevölkerung vor, ganz gleich wie viel Leid sie damit anrichten.
Bei der Ausübung ihrer Verbrechen, sind sie sich keiner Schuld bewusst. Solange eine höhere Autorität die Verantwortung für Ihre Verbrechen (Systemkriminalität) übernimmt, haben die Untertanen absolut kein Problem andere Menschen zu verprügeln, zu foltern oder zu töten.
Edward Snowden


Gehorsamkeit ist das, was dem System und ihren Handlangern Macht verleiht. Gehorsam hat den Holocaust möglich gemacht.


Wer ist systemkriminell?

Alle, die das System kennen, schon Erfahrungen machten mit den nationalsozialistischen Handlungsweisen, sie trotzdem befürworten und Handlanger sind, ja sogar ihren nicht zu armseligen Lebensunterhalt damit bestreiten! Das heißt, nicht nur "Dienstnehmer" der "Möchtegernbehörden" (in Wahrheit nur Konzerne) sind systemkriminell, sondern auch alle Privatpersonen welche von den skrupellosen und verbrecherischen Methoden Kenntnis haben, sie weder kritisieren und sich dagegen auflehnen!


Macht ist nicht Disziplin, sondern Disziplin ist lediglich eine Art und Weise, wie Macht ausgeübt werden kann.

Kennzeichnend für eine „Disziplinargesellschaft“ sind Gefängnisse, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Schulen und Kasernen.

Michel Foucault über die Disziplinargesellschaft.


"Man muß bereit sein zu sterben wenn man diesen Job machen will!"

Aussage eines österreichischen Polizisten während der Ausbildung.

 

"Heroismus oder Dummheit", würden denkende Menschen dazu kommentieren.


Eine Regierung ist reine Fiktion, die darauf beruht, dass die Menschen glauben, dass sie die Macht hat.


Die rechtmäßigkeitsterrorisierte österreichische Bevölkerung ist der Justiz ausgeliefert! Die zeitgenössische Justiz unterscheidet sich kaum von der Justiz (1933 bis 1945) im Nationalsozialismus!


In dieser Homepage gilt virtuelles Hausrecht!

Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist der Zutritt zu meiner Website verboten, sofern der Zutritt NICHT die ausschließlich private Recherche nach Information als Anlass und Motiv hat!

 

Dieses Verbot betrifft auch alle Besucher, die den Betreibern und Autoren dieses Portals in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen. In diesem besonderen Falle und sonst auch in jedem anderen gilt vorrangig substanzielles Recht, es gilt das NATURRECHT und jegliches sonstig nutzbares Recht, was für alle an diesem Übertritt Beteiligten zu privaten kommerziellen Konsequenzen und Haftungen führen könnte!


„Regiert zu werden bedeutet, beobachtet, untersucht, ausgeforscht, angeklagt, verurteilt, beauftragt, untergeordnet, befohlen, benannt, unterwiesen, beschwatzt, überwacht, besteuert, geprüft, beschränkt und herumgeschickt zu werden von Männern, die dazu weder das Recht und das Wissen noch Anständigkeit haben. Das ist Herrschaft, das ist ihr Recht und ihre Moral.“
Pierre-Joseph Proudhon (1809 - 1865)


Deutsche Systemkriminalität



Kritische Standpunkte der Staatstheorie


Es ist wohl das abscheulichste Menschen zu ermorden und ihnen das Wertvollste zu nehmen, das Leben. Ob durch Individualkriminalität oder Systemkriminalität! Und doch gibt es noch etwas schlimmeres als Töten: Gefängnis! Zuchthäuser sind psychische und oft auch physische Folterstätten. Sie hätten in zeitgenössischen Staatssystemen nichts zu suchen und trotzdem sind sie in allen Ländern der Erde existent.


Der Inhalt dieser Homepage dient der Abschaffung der grausamsten Folter in der Geschichte der Menschheit - moderne Konzentrationslager - die Gefängnisse! In wie weit Strafrecht in einer Hochkultur angewendet werden darf, sollten Menschen mit Mitgefühl und Verantwortung entscheiden. Bei den Betreibern des Strafrechts - also der Justiz - sind diese Eigenschaften kaum zu finden, so wie auch in der Öffentlichkeit Gefängnisse als notwendig betrachtet werden!


Beugen Sie sich niemals einer totalitären Agenda! Viele haben Angst vor den Konsequenzen, sodass niemand mehr es wagt, das Regime infrage zu stellen. Kurz gesagt, der wachsame Pöbel unterscheidet sich nicht vom Regime!


Wir leben in einem auf nationalsozialistischen Rechtslehren beruhenden System welches jederzeit in Totalitarismus kippen kann! Das geht ganz schnell wie wir beim Corona-Terror beobachten konnten!


Die Republik Österreich ist ein in Österreich nicht eingetragenes, amerikanisches, ausländisches Unternehmen (D-U-N-S® Nummer: 301411641 / UID: AT U13585627), lediglich vertreten mit Repräsentanzen.

Ausgehend von der Eintragung des Unternehmens Republik Österreich im internationalen, privaten Bezirk „District of Columbia“ und im Staate Delaware (SEC – Code) ist das einheitliche internationale Handelsrecht, der Uniform Commercial Code – UCC für die private "Republik Österreich Company" verpflichtendes oberstes Recht unter Admiralsrecht, rechtskräftig seit 1.1.2016 bestehend seit der Kapitulation am 8.5.1945, siehe Kooperationsvertrag Artikel 18 B 7, in eroberten und verwalteten Gebieten der U.S.


Webseiten von Hubert Alexii:

Künstlerische Webseiten:

Embiria-Schmuck und Sternenring: Unikate in Gold, Platin, Edelstahl und Silber


Wissenschaftliche Webseiten:


Systemkritische Webseiten:


Alle Gemeinden in Österreich werden seit 1. 1. 2016 als Unternehmen geführt!

Ab diesem Zeitpunkt gilt das Seerecht in Österreich!
Die Bürgermeister von Österreich hatten im Jahre 2007 bis 2008 auf Anordnung des Vereins Europäische Union die Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen, auch bei D&B [ Dun & Bradstreet, D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, ein Zahlensystem zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen, Unternehmensbereichen, Öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibenden und Selbständigen] unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, dann Geschäftsführer eingetragen.
Seitdem heißt es nun "Der Bürgermeister" als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.
Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt! Das heißt, seit dem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter Seehandelsrecht!



       

Mit einem nicht nachvollziehbar milden Urteil ging das Verfahren gegen jenen Salzburger Jugend-Richter in Steyr zu Ende. Über längere Zeit hat er Kinder-Pornos gekauft und auf seinem Computer gespeichert. Wie viele Fehlurteile der Jugend-Richter in den vergangenen Jahren aufgrund seines Burnout-Syndroms und der damit verbundenen Probleme zu verantworten hat, bleibt völlig im Dunkeln.
 
Mitte August waren bei einer Razzia auf dem Privat-PC des 47-jährigen Richters kinderpornografische Fotos und Filme gefunden worden. Seit Monaten soll sich der Mann immer wieder Kinderpornos im Internet angeschaut, gekauft und heruntergeladen haben. Schließlich führte die IP-Adresse seines Rechners die Ermittler auf seine Spur. Der bisher unbescholtene Richter zeigte sich bei der Einvernahme durch die Polizei durch die erdrückende Beweislage geständig und wurde nach 15 Dienstjahren sofort suspendiert.

Mildes Urteil
Das Medieninteresse beim Prozess in Steyr war zwar groß, dennoch wurde aus unerklärlichen Gründen die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Verfahren gegen Straftäter aus den eigenen Reihen will man sich nicht auf die Finger schauen lassen. Offensichtlich ist man in Justizkreisen gar nicht mehr daran interessiert den eigenen Ruf zu verbessern und unterbindet rechtswidrig die Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann übrigens nur von Opfern - von Tätern nur über ihren höchstpersönlichen Lebensbereich - verlangt werden, wobei natürlich das strafbare Verhalten nicht in einen höchstpersönlichen Lebensbereich fallen kann.

StPO § 228. (1) Die Hauptverhandlung ist öffentlich bei sonstiger Nichtigkeit.

StPO § 229. (1) Die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung darf von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten des Verfahrens oder eines Opfers ausgeschlossen werden:

wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit;
vor Erörterung des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereiches eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten;
zum Schutz der Identität eines Zeugen oder eines Dritten aus den in § 162 angeführten Gründen.
"Für Juristen gelten höhere Maßstäbe an Moral und Lebensart, allerdings soll auch keine unbotmäßige Strafe verhängt werden", sprach Staatsanwalt Guido Mairunteregg in seinem Plädoyer.

Doch: Mit nur fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 2250 Euro ist der 47-jährige Jugendrichter aus Salzburg sehr günstig ausgestiegen. Bei einer Höchststrafe von 2 Jahren nimmt sich das Urteil in Anbetracht der Vorbildwirkung eines Jugendrichters doch recht bescheiden aus. Als mildernde Umstände wurden seine psychische Krankheit und die „freiwillige“ Behandlung derselben, sowie Arbeitsüberlastung und ein sofortiges Geständnis – bei erdrückender Beweislage normalerweise nicht zu berücksichtigen - gewertet.

Psychisch kranke Richter
Das Problem der „überforderten“ und psychisch kranken Richter und Staatsanwälte ist in Justizkreisen schon lange bekannt. In der Öffentlichkeit spricht man natürlich nicht gerne über dieses Problem, ist das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit ohnedies schon dramatisch eingebrochen. Mittlerweile sind nur mehr 8% der Bevölkerung der Meinung, dass die Justiz ordentlich arbeitet.

INHR hat bereits vor einem Jahr ausführlich über die Problematik von psychisch kranken Richtern in Zusammenschau mit einer allfälligen Befangenheit berichtet.

In diesem Beitrag wurde ausführlich aufgezeigt, dass es einem psychisch kranken Richter nicht möglich ist in dem sehr intensiven Prozess der Urteilsfindung zum richtigen Schluss zu kommen. Eine Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit ist sehr bedenklich, weil es dem Kranken nicht mehr möglich ist geordnet zu denken, das Erinnerungsvermögen stark eingeschränkt und auch das persönliche Befinden zum zentralen Thema des Denkens wird und so logische Denkschlüsse verunmöglicht werden. Somit ist die freie Sicht auf die zweifellos schwierige Beurteilung eines mutmaßlichen Delinquenten wesentlich eingeschränkt und impliziert natürlich Fehlurteile.

Eine Kontrolle durch einen Psychiater, oder auch Psychologen, ist für Lokführer der ÖBB alle zwei Jahre, für Piloten sogar noch häufiger vorgeschrieben. Richter und Staatsanwälte werden nicht psychiatrisch überprüft. Einzig eine interne Prüfung erfolgt alle fünf Jahre, wobei von einem Richter-Kollegen Akten stichprobenartig untersucht und mit dem Richter ein Gespräch geführt werden.

Wiederaufnahme der Verfahren
„Wenn nach Abschluss der Beweisaufnahme und dem Urteil neue Beweise auftauchen, die allenfalls zu einer anderen Beurteilung geführt hätten, so ist das Urteil aufzuheben und die Sache neu zu verhandeln. Zum Antrag sind neben dem Verurteilten auch die Verwandten und natürlich auch die Staatsanwaltschaft berechtigt“.

Ob in diesem Fall die Zuständigen sich durchringen werden – amtswegig – alle Verfahren seit Auftreten der Krankheit neu zu verhandeln wird sich weisen. Fatal, wenn die Justiz einfach wegschaut und die Urteile eines psychisch kranken Richters weiterhin bestehen lässt.


 
Quelle:
Analyse zeitgenössischer Staatssysteme 0