Staatsphilosophie


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Prävention

Systemkrimineller

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Ein System, welches seine Bürger zwingt in den Kampf zu ziehen mit der Aufgabe Leute abzuschlachten, muss nicht nur hinterfragt, sondern abgelehnt werden. Oberste Priorität ist, zu finden eine Regierungsform wo Mord und Totschlag im Kampf um das geliebte Vaterland niemals zur Anwendung kommt!


Nicht primär die Herrschenden sind das Problem, sondern viele unserer Mitmenschen, die blind allen Anordnungen und Befehlen folgen ohne diese zu hinterfragen.
Diese Handlanger sehen in Ihren Handlungen nichts Schlechtes. Es ist für Sie nur ein Job. Wie ein Metzger, der emotionslos täglich Tiere schlachtet, gehen Untertanen wie Polizisten, Soldaten, Richter, Gerichtsvollzieher gegen die eigene Bevölkerung vor, ganz gleich wie viel Leid sie damit anrichten.
Bei der Ausübung ihrer Verbrechen, sind sie sich keiner Schuld bewusst. Solange eine höhere Autorität die Verantwortung für Ihre Verbrechen (Systemkriminalität) übernimmt, haben die Untertanen absolut kein Problem andere Menschen zu verprügeln, zu foltern oder zu töten.
Edward Snowden


Gehorsamkeit ist das, was dem System und ihren Handlangern Macht verleiht. Gehorsam hat den Holocaust möglich gemacht.


Wer ist systemkriminell?

Alle, die das System kennen, schon Erfahrungen machten mit den nationalsozialistischen Handlungsweisen, sie trotzdem befürworten und Handlanger sind, ja sogar ihren nicht zu armseligen Lebensunterhalt damit bestreiten! Das heißt, nicht nur "Dienstnehmer" der "Möchtegernbehörden" (in Wahrheit nur Konzerne) sind systemkriminell, sondern auch alle Privatpersonen welche von den skrupellosen und verbrecherischen Methoden Kenntnis haben, sie weder kritisieren und sich dagegen auflehnen!


Macht ist nicht Disziplin, sondern Disziplin ist lediglich eine Art und Weise, wie Macht ausgeübt werden kann.

Kennzeichnend für eine „Disziplinargesellschaft“ sind Gefängnisse, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Schulen und Kasernen.

Michel Foucault über die Disziplinargesellschaft.


"Man muß bereit sein zu sterben wenn man diesen Job machen will!"

Aussage eines österreichischen Polizisten während der Ausbildung.

 

"Heroismus oder Dummheit", würden denkende Menschen dazu kommentieren.


Eine Regierung ist reine Fiktion, die darauf beruht, dass die Menschen glauben, dass sie die Macht hat.


Die rechtmäßigkeitsterrorisierte österreichische Bevölkerung ist der Justiz ausgeliefert! Die zeitgenössische Justiz unterscheidet sich kaum von der Justiz (1933 bis 1945) im Nationalsozialismus!


In dieser Homepage gilt virtuelles Hausrecht!

Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist der Zutritt zu meiner Website verboten, sofern der Zutritt NICHT die ausschließlich private Recherche nach Information als Anlass und Motiv hat!

 

Dieses Verbot betrifft auch alle Besucher, die den Betreibern und Autoren dieses Portals in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen. In diesem besonderen Falle und sonst auch in jedem anderen gilt vorrangig substanzielles Recht, es gilt das NATURRECHT und jegliches sonstig nutzbares Recht, was für alle an diesem Übertritt Beteiligten zu privaten kommerziellen Konsequenzen und Haftungen führen könnte!


„Regiert zu werden bedeutet, beobachtet, untersucht, ausgeforscht, angeklagt, verurteilt, beauftragt, untergeordnet, befohlen, benannt, unterwiesen, beschwatzt, überwacht, besteuert, geprüft, beschränkt und herumgeschickt zu werden von Männern, die dazu weder das Recht und das Wissen noch Anständigkeit haben. Das ist Herrschaft, das ist ihr Recht und ihre Moral.“
Pierre-Joseph Proudhon (1809 - 1865)


Deutsche Systemkriminalität



Kritische Standpunkte der Staatstheorie


Es ist wohl das abscheulichste Menschen zu ermorden und ihnen das Wertvollste zu nehmen, das Leben. Ob durch Individualkriminalität oder Systemkriminalität! Und doch gibt es noch etwas schlimmeres als Töten: Gefängnis! Zuchthäuser sind psychische und oft auch physische Folterstätten. Sie hätten in zeitgenössischen Staatssystemen nichts zu suchen und trotzdem sind sie in allen Ländern der Erde existent.


Der Inhalt dieser Homepage dient der Abschaffung der grausamsten Folter in der Geschichte der Menschheit - moderne Konzentrationslager - die Gefängnisse! In wie weit Strafrecht in einer Hochkultur angewendet werden darf, sollten Menschen mit Mitgefühl und Verantwortung entscheiden. Bei den Betreibern des Strafrechts - also der Justiz - sind diese Eigenschaften kaum zu finden, so wie auch in der Öffentlichkeit Gefängnisse als notwendig betrachtet werden!


Beugen Sie sich niemals einer totalitären Agenda! Viele haben Angst vor den Konsequenzen, sodass niemand mehr es wagt, das Regime infrage zu stellen. Kurz gesagt, der wachsame Pöbel unterscheidet sich nicht vom Regime!


Wir leben in einem auf nationalsozialistischen Rechtslehren beruhenden System welches jederzeit in Totalitarismus kippen kann! Das geht ganz schnell wie wir beim Corona-Terror beobachten konnten!


Die Republik Österreich ist ein in Österreich nicht eingetragenes, amerikanisches, ausländisches Unternehmen (D-U-N-S® Nummer: 301411641 / UID: AT U13585627), lediglich vertreten mit Repräsentanzen.

Ausgehend von der Eintragung des Unternehmens Republik Österreich im internationalen, privaten Bezirk „District of Columbia“ und im Staate Delaware (SEC – Code) ist das einheitliche internationale Handelsrecht, der Uniform Commercial Code – UCC für die private "Republik Österreich Company" verpflichtendes oberstes Recht unter Admiralsrecht, rechtskräftig seit 1.1.2016 bestehend seit der Kapitulation am 8.5.1945, siehe Kooperationsvertrag Artikel 18 B 7, in eroberten und verwalteten Gebieten der U.S.


Webseiten von Hubert Alexii:

Künstlerische Webseiten:

Embiria-Schmuck und Sternenring: Unikate in Gold, Platin, Edelstahl und Silber


Wissenschaftliche Webseiten:


Systemkritische Webseiten:


Alle Gemeinden in Österreich werden seit 1. 1. 2016 als Unternehmen geführt!

Ab diesem Zeitpunkt gilt das Seerecht in Österreich!
Die Bürgermeister von Österreich hatten im Jahre 2007 bis 2008 auf Anordnung des Vereins Europäische Union die Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen, auch bei D&B [ Dun & Bradstreet, D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, ein Zahlensystem zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen, Unternehmensbereichen, Öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibenden und Selbständigen] unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, dann Geschäftsführer eingetragen.
Seitdem heißt es nun "Der Bürgermeister" als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.
Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt! Das heißt, seit dem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter Seehandelsrecht!




Die Unbefangenheit psychisch kranker Richter


Ein Richter finde frei und ohne jeden Einfluss sein Urteil. So will es das Gesetz und die Öffentlichkeit. So wird es wohl auch in den meisten Fällen sein.
Mit zunehmender Thematisierung, schwerster Geisteskrankheiten, exzessiven Missbrauchs von Drogen und ausufernder Beziehungs-gestaltung, muss grundsätzlich auch die Frage erlaubt sein, warum unbefangen agierende Richter von diesen Problemen ausgeschlossen sein sollen.

Rechtliche Situation:
Das Gesetz sieht im § 43 StPO vor, dass Richter von einem Verfahren ausgeschlossen sind, wenn diese zuvor im selben Verfahren tätig waren. Eine Befangenheit eines Richters ist dann gegeben, wenn er selbst oder einer seiner Angehörigen im Verfahren Staatsanwalt, Privatankläger, Privatbeteiligter, Beschuldigter, Verteidiger oder Vertreter ist oder war oder durch die Straftat geschädigt worden sein könnte. Ebenso ist er ausgeschlossen, wenn er außerhalb seiner Dienstverrichtungen Zeuge der in Frage stehenden Handlung gewesen oder in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden ist oder vernommen werden soll oder andere Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen.

Soweit zur Theorie, die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Das Gesetz sieht Fälle vor, bei deren Zutreffen ein Richter jedenfalls von einem Verfahren ausgeschlossen ist. Ein Problem wird es dann, wenn ein Richter offensichtlich durch irgendwelche Einflüsse das Verfahren in eine Richtung zieht, oder gar abstruse, nicht nachvollziehbare Entscheidungen trifft.

In so einem Fall kommt dem Betroffenen die Möglichkeit zu, eine Anzeige wegen Befangenheit des Richters zu stellen. In diesem Fall wird sich eine übergeordnete Instanz mit dieser Sache auseinandersetzen und den Richter dazu befragen. Wenn der Richter sich nicht befangen fühlt, dann ist er auch nicht befangen und darf völlig frei seines Amtes walten.

Ein wichtiger Aspekt ist jedoch die Fähigkeit, vollkommen unvoreingenommen und unparteilich zu urteilen. Neben der Unvoreingenommenheit und der Unparteilichkeit muss jedenfalls Vorausgesetzt werden können, dass eine freie Urteilsfindung aufgrund der psychischen Verfassung überhaupt möglich ist.

Die Möglichkeit der Beeinträchtigung eines Richters durch eine psychische Krankheit, Einfluss von Drogen, oder einer Störung durch exzessiven Lebenswandel, wird von der Justiz gar nicht in Betracht gezogen. Offensichtlich geht man allgemein davon aus, dass der Berufsstand der Richter von solchen – die Allgemeinheit beeinflussenden – Faktoren verschont bleibt und daher auch nicht berücksichtigt werden muss.

Psychische Krankheiten:
Im Kreis der psychologisch und psychiatrisch Sachverständigen ist es allgemein bekannt, dass es sehr wohl psychische Krankheiten gibt, die das Bewusstsein eines Menschen stark beeinflussen, oder gar so weit beeinträchtigen können, dass eine richtige Beurteilung eines Sachverhaltes unmöglich scheint.

Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine unerhebliche Gruppe. Wir sprechen hier, Statistiken zufolge, von bis zu 10 Prozent der Bevölkerung. Die Ausprägung der jeweiligen Beeinträchtigung kann vielfältig sein.

Allein unter den Psychosen gibt es verschiedene Arten, nämlich die Schizophrene, die Affektive und die Organische Psychose, die durch Gehirnerkrankungen, aber auch durch Drogen entstehen kann. Psychotisch gestörte Patienten haben keinerlei Krankheitseinsicht und erkennen selbst nicht, dass die erkrankt sind.

Eine weitere Gruppe sind die Demenz-Patienten. Eine wohltuende „Geisel der Menschheit“, die uns im fortgeschrittenen Alter, alle wieder in den Geistesstand eines Kleinkindes bringt. Das hat die Natur wahrscheinlich so eingerichtet um das Leben abzurunden und den letzten Gang für Verweigerer der Reinkarnations-Theorie etwas leichter zu gestalten.
Doch kann es durchaus vorkommen, dass auch relativ junge Menschen von dieser Krankheit betroffen sind. Auch hier wird die Gehirnleistung wesentlich reduziert. Ein Erkennen des Zustandes ist dem Patienten jedoch nicht möglich, das würde dem Sinn der Sache widerstreiten.

Die wohl größte Gruppe stellen die Menschen, die unter dem Burn-Out-Syndrom leiden. Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine Modekrankheit. Lange Zeit ist man davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die Annahme sie wären vom Burn-Out-Syndrom betroffen, als besonders fleißige und aufopfernde Mitbürger darzustellen versuchen.
Nach aufwendigen Forschungen ist man jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es sich hier einerseits um eine schwere, ernstzunehmende Krankheit handelt, die insbesondere deshalb so gefährlich ist, weil sie “ansteckend” ist und vor allem weil den Betroffenen jede Krankheitseinsicht fehlt. Der Selbstschutzmechanismus des Menschen verbietet geradezu sich krank zu fühlen. Deshalb wird ständig versucht nach anderen, weniger belastenden Gründen, für das eventuell Gefühlte zu suchen.

Dieser Bericht soll weder Ursachen oder Auswirkungen einzelner Krankheiten erschöpfend aufzeigen, noch eine umfassende Aufstellung aller möglichen Krankheiten darstellen. Das würde den Rahmen der Berichterstattung jedenfalls sprengen, gibt es doch sehr viele psychische Krankheiten, die einfach durch falsche Lebensweise, Überlastung, Stress, oder auch durch die Wahl des falschen Berufes entstehen können.

Drogen und Gifte:
Eine sehr große Gruppe repräsentiert die Gemeinschaft der Konsumenten der legalen und illegalen Drogen. Neben Alkohol und Nikotin, sind immer mehr illegale Drogen – gerade in Schickimicki-Kreisen – ein Thema. Oftmals werden Drogen gerade aus dem Grund missbraucht, weil die aktuelle Stimmung dazu verleitet. Alkohol, ein richtiger Lockermacher für Verklemmte, Psychedelika für ewig Suchende nach dem eigenen Ich, Designerdrogen für Mutige und vielerlei mehr.
Eines haben Drogen jedoch an sich: Sie verändern das Bewusstsein, haben Nachwirkungen und können bleibende Veränderungen und Schädigungen des Bewusstseins zur Folge haben.

Keinesfalls ist damit gesagt, dass es Berufsgruppen gibt, die für psychotrope Substanzen besonders empfänglich sind, doch kann im Umkehrschluss auch keine Gruppe davon ausgeschlossen sein.

Angewandte Selektion:
In der Privatwirtschaft „scheiden“ Mitarbeiter, die nicht am Limit arbeiten, von irgendwelchen Störungen, oder auch Substanzen beeinträchtigt sind, einfach aus. Sie schaffen den Job nicht mehr. Für einzelne Berufsgruppen, wie Piloten, Zugführer und andere, gibt es immer wieder eine genaue Abklärung des physischen und auch psychischen Zustandes, um die berufliche Eignung zu überprüfen. Sogar Gutachter müssen zumindest alle 10 Jahre um eine sogenannte Rezertifitierung ansuchen, damit sie weiterhin Gutachten erstellen dürfen.

Diese Maßnahmen haben sich seit langem bewährt und vor allem auch gezeigt, dass durch Prävention, aber auch nachtägliches Controlling viel Unheil verhindert werden kann. Private Unternehmen geben sich Mühe, auch über die rechtlichen Vorschriften hinaus, noch höhere Maßstäbe anzulegen, um Kunden zufrieden zu stellen und ein Funktionieren zu gewährleisten..

Die Volksanwaltschaft prüft – per Grundgesetzlich legitimiert – erfolgreich Behörden und auch Staatsanwaltschaften. In laufende Verfahren wird freilich nicht eingegriffen, Beeinflussung soll nicht stattfinden. Doch nach Abschluss eines Verfahrens kann die Volksanwaltschaft sehr wohl prüfen, wenn erforderlich ein rechtswidriges Verhalten feststellen und gibt dem Bürger dadurch die Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen.

Keine Kontrolle für Richter notwendig:
Für Richter besteht diese Notwendigkeit offenbar nicht. Freilich soll und darf in die freie Beweiswürdigung und die Arbeit des Richters nicht eingegriffen werden, weil sonst der Korruption ein weiteres Tor geöffnet werden würde. Verwunderlich ist nur, dass auch an einer nachträglichen Beurteilung des Wirkens eines Richters niemand ein Interesse hat. Etwa in Form eines Controllings, wie es in vielen Bereichen des täglichen Lebens ganz normal erscheint. Nach privatrechtlichen Maßstäben, oder in Anlehnung an die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft. Warum soll das in diesem Sinne nicht auch für die Arbeit von Richtern möglich sein.

Mag sein, dass diese Forderung nicht umsetzbar ist, doch muss zumindest die Frage erlaubt sein: Wie erkennt der psychisch kranke Richter seinen Zustand – und was passiert, wenn nicht?

 



Quelle:

Analyse zeitgenössischer Staatssysteme 0