Ein Verbrechen kann nicht rückgängig gemacht werden, wenn ein neues Verbrechen begangen wird!
Freiheitsentzug ist ein systemkriminelles Verbrechen!
Wenn die Judikatur allein Gefängnisstrafen für "schwere Verbrechen" vorsieht, muss über Alternativen zumindest nachgedacht werden! Auch wenn das Strafrecht legitimiert ist, darf nie vergessen werden, dass die Erhaltung von Gefängnissen das Produkt einer barbarischen Kultur ist!
Der klassische Pranger und der Bußgang hat die Würde des Menschen mehr bewahrt als jedes Gefängnis. Mit diesen Menschen verachtenden Praktiken begeht die Justiz Verbrechen und hat keine Achtung verdient!