Ich weise hier auf das noch teilweise geltende Besatzungsrecht in Österreich hin.
Rechtsmittelbelehrung der Allierten Kommandantur in Stuttgart:
Militärregierungsgesetz Nr. 2:
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Liegt diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor? Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unterschreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.
1) Ohne vorherige schriftliche erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein österreichisches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des SHAEF-Gesetz Nr. 52 https://s-h-a-e-f.de/shaef-gesetze2/ der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder SMAD-Befehls Nr. 124 des russischen Oberbefehlshabers, der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2) Jeder Urteilspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
3) Alleine durch Missachtung der SHAEF Gesetze Nr. 52 und 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre. Es ist NIEMAND rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Republik Österreich gegen geltende Anordnungen und Rechte der Allierten Streitkräfte von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulation. Artikel V.
4) Alle Banken die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF Gesetz Nr. 52 und 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen Allierten Kommandatur angezeigt werden.
5) Sollte die Republik Österreich Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIERTEN KOMMENDATUR und in England auf Schadenersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung, eingereicht werden.
6) Jedes Mitglied der Allierten Kommission hat von dieser Rechtslage in vollem Umfang Kenntnis.
Der Schadenersatz gilt rückwirkend seit dem 17.07.1990 durch Inkraftreten des Besatzungsrecht durch den Rechtsakt der vier Mächte und damit geltende SHAEF Gesetze und SMAD Befehle durch Eingriff in die Entität (Mensch).
Jeder Geldwert ist rückerstattungspflichtig. Jeder Strohmannschaden ist zu heilen.
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