Die Enteignung ist in Österreich ähnlich geregelt wie in Deutschland. 1919 wurde mit dem Habsburgergesetz die Konfiskation des Habsburg-Lothringenschen Familienfonds verfügt, d.h. die Einziehung von Stiftungsvermögen der ehemaligen Herrscherfamilie (das zur Alimentierung bedürftiger Familienmitglieder gedient hatte) zu Gunsten der Versorgung von Opfern, Witwen und Waisen des Ersten Weltkrieges.
Das Privateigentum einzelner Mitglieder der Dynastie und anderer Grundbesitz des (titelmäßig abgeschafften) Hochadels blieb unangetastet. Das Habsburgergesetz wurde im Ständestaat vor 1938 gelockert und von der Regierung Schuschnigg eine Teilrückgabe begonnen, die Konfiskation aber vom NS-Regime sofort erneuert (weshalb sich um den Familienfonds kämpfende Habsburger auch als NS-Opfer sehen).
Nach dem „Anschluss“ an das „Dritte Reich“ wurden 1938–1941 im niederösterreichischen Waldviertel 40 Dörfer mit dem gesamten Grundbesitz, weit über 200 km², vom Reich für einen neuen Truppenübungsplatz eingezogen; die Bewohner wurden ausgesiedelt.
Die Rote Armee hat 1945 das deutsche Eigentum übernommen und den Platz weiter verwendet; ihr folgte nach 1955 das österreichische Bundesheer, so dass eine Rückgabediskussion ergebnislos blieb. Heute ist der Truppenübungsplatz Allentsteig der größte Militärübungsplatz Mitteleuropas; auf ihm üben auch ausländische Verbände. Die einstigen Eigentümer wurden niemals angemessen entschädigt.
Die Rückgabe (Restitution) des 1938–1945 de facto oder de jure konfiszierten jüdischen Eigentums verlief in Österreich nach 1945 zögerlich und halbherzig und ist, was entzogene Kunstwerke betrifft, bis heute nicht abgeschlossen.