Richter missbrauchte 17 Jahre altes Mädchen

 

Anfang September 2010 vertraute sich eine 17-jährige Oberösterreicherin einer Betreuerin der Linzer Landesnervenklinik Wagner - Jauregg an. Sie gab an, im Alter von fünf bis zwölf Jahren von ihren Großeltern und zwei Nachbarn - DARUNTER EIN PENSIONIERTER RICHTER - in der Steiermark sexuell missbraucht und gequält worden zu sein. Nach mehreren Selbstmordversuchen des Teenagers wurde das Mädchen in Absprache mit seiner Mutter in künstlichen Tiefschlaf versetzt und starb schließlich. Das Verfahren gegen die Missbrauchs-Beschuldigten wurde mittlerweile eingestellt. Die Todesursache wurde bis heute nicht geklärt.

 
 
Wenn die Gesetze auch für juristische Personen gelten und ein Richter während seiner Tätigkeit Kinder sexuell mißbrauchte, müssten seine Kollegen von der Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden Anklage erheben! Das dies nie geschah, ist nicht verwunderlich! Die Schergen und Büttel der drei Gewalten schützen sich gegenseitig und machen sich somit strafbar! 
 
Kriminalität zu verifizieren ist keine Frage der juristischen Ausbildung sondern ein Produkt einer disziplinären, nationalsozialistischen Gesellschaft. 
 
Keine Straftat wird vorsätzlich begangen, sie entsteht immer aus einer Situation in der der Täter keine andere Möglichkeit mehr sieht!
 
Die Lüge wird nicht als strafbare Handlung geahndet, auch nicht in Form einer Verleumdung! Das wird oft als Toleranz der Justiz interpretiert.
 
Das Bestrafen durch die Judikatur (Strafrecht) ist kollektive Kriminalität eines Gewaltenteils und im Grunde auch nicht besser als die durch sie geahndete Individualkriminalität!
23.12.2011
27.12.2011
29.12.2011